Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/15: Änderung der Energieverordnung (EnV) - KEV: Anpassung der Vergütungssätze PV · 3 Seiten
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Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Energie BFE
Abteilung Energieeffizienz und erneuerbare Energien
16.April 2012
Änderung des Anhangs 1.2 der Energieverordnung EnV (SR 730.01): Anschlussbedingungen für Photovoltaik
Erläuternder Bericht
1. Anlass
Die kostendeckende Einspeisevergütung KEV ist seit 1. Januar 2009 operativ. Anmeldungen konnten seit 1. Mai 2008 bei swissgrid eingereicht werden. Die Vergütungssätze für Photovoltaik (PV) sind in Anhang 1.2 der Energieverordnung (EnV) festgelegt. Sie wurden anhand von Referenzanlagen basierend auf Daten aus dem Jahr 2007 berechnet. Die Berechnungen wurden im Rahmen eines externen Koreferats überprüft und als plausibel beurteilt (prognos, 2008).
Die Veränderungen im Bereich PV (d.h. Kostensenkungen) gehen rasch vonstatten. Bedeutender Treiber der Veränderungen ist der Weltmarkt. Im Jahr 2009 wurden anhand einer Kurzumfrage bei den Herstellern die aktuellen Modulpreise erhoben. Aufgrund dieser Preise wurden − als Sofortmassnahme − die Vergütungssätze auf das Jahr 2010 generell reduziert. Zu Beginn 2010 wurde eine erneute Überprüfung der Vergütungssätze (v.a. Erhebung der Investitionskosten) vorgenommen und auf 1.1.2011 neue Vergütungssätze festgelegt. Per 1.3.2012 wurde die Vergütung aufgrund erneut stark gesunkener Modulpreise ein weiteres Mal angepasst. Diese Anpassung wurde von der Marktentwicklung bereits wieder überholt. Daher soll auf 1.8.2012 eine nächste Anpassung erfolgen. Die dazugehörige Kostenerfassung wurde Anfang 2012 durchgeführt.
2. Vorgehen
Als Grundlage für die Überprüfung der Vergütungen dienen nebst Daten aus der Herkunftsnachweis-Datenbank für Elektrizität vor allem die Erfassung der Investitions- und Unterhaltskosten von Anlagen mittels Umfrage bei Herstellern und professionellen Betreibern.
Die Umfrage wurde in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Swissolar durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in einem Bericht veröffentlicht (NET, St. Nowak, 2012); die Methodik und die Auswertung der Daten sind darin detailliert beschrieben. Für die Berechnung der Gestehungskosten wurden folgende Grundlagen verwendet:
Tabelle 1 Standardparameter für die Berechnung der Gestehungskosten Parameter Wert Bemerkungen
Zinssatz 5 % steueradjustierter WACCS
Vergütungsdauer 25 Jahre gemäss EnV für PV-Anlagen
Nutzungsdauer 25 Jahre für die gesamte Anlage
Steuern 21% kalkulatorischer Steuersatz; dieser wird auch
im WACCS verwendet
MwSt. 8% Kapital- und Betriebskosten werden exkl.
MwSt. berechnet und erst am Schluss
(TOTEX) wird die MwSt. beaufschlagt
Es wurde die dynamische Annuitätenmethode mit den aufgeführten Parametern angewendet.
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