Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten
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Anhang IV: Abkürzungsverzeichnis und Glossar
Entsorgungspflichtige Axpo Power AG, BKW Energie AG, KKW Gösgen-Däniken
AG, KKW Leibstadt AG, Schweizerische Eidgenossenschaft, Zwilag Zwischenlager Würenlingen AG
Entsorgungsnachweis Nachweis, dass die Entsorgung radioaktiver Abfälle in einer
bestimmten geologischen Formation grundsätzlich machbar ist. Er soll aufzeigen, dass ein genügend grosser Gesteinskörper mit den erforderlichen Eigenschaften für die
Lagerung von radioaktiven Abfällen existiert, und dass nach der Durchführung weiterer Erkundungsarbeiten der Bau eines geologischen Tiefenlagers in Angriff genommen werden könnte. 1988 hat der Bundesrat den Entsorgungsnachweis für schwach- und mittelaktive Abfälle gutgeheissen. Die Nagra hatte diesen Nachweis gestützt auf ein Lager im Mergel des Oberbauenstocks (Kanton Uri)
erbracht. Ende 2002 reichte die Nagra das Gesuch für den Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle ein. Das Gesuch basierte auf dem Opalinuston des Zürcher
Weinlandes (heute Zürich Nordost). 2006 hiess der
Bundesrat diesen Entsorgungsnachweis gut.
Geologisches Das geologische Standortgebiet wird durch die für die Standortgebiet Lagerung der radioaktiven Abfälle geeigneten geologischen
Gesteinskörper im Untergrund definiert.
Geologisches Lager für radioaktive Anfälle im geologischen Untergrund, Tiefenlager das verschlossen werden kann, sofern der dauernde Schutz
von Mensch und Umwelt durch technische und natürliche (geologische) Einschluss- und Rückhaltesysteme (passive Barrieren) sichergestellt wird.
GebV-En Verordnung vom 22. November 2006 über Gebühren und SR 730.05
Aufsichtsabgaben im Energiebereich
GS-UVEK Generalsekretariat des Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
GWe Gigawatt, elektrisch (installierte elektrische Leistung)
HAA Hochaktive Abfälle
HSK Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen
IAEA International Atomic Energy Agency,
Internationale Atomenergie-Organisation
KEG Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 SR 732.1
KES Kantonale Expertengruppe Sicherheit
KEV Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 2004 SR 732.11
KNE Kommission Nukleare Entsorgung
KNS Eidgenössische Kommission für Nukleare Sicherheit
KSA Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von
Kernanlagen
mSv Millisievert
Nagra Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver
Abfälle
NEA Nuclear Energy Agency (OECD)
NTB Nagra Technischer Bericht
OECD Organisation for Economic Cooperation and Development
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung