Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten

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Anhang IV: Abkürzungsverzeichnis und Glossar

Entsorgungspflichtige Axpo Power AG, BKW Energie AG, KKW Gösgen-Däniken

AG, KKW Leibstadt AG, Schweizerische Eidgenossenschaft, Zwilag Zwischenlager Würenlingen AG

Entsorgungsnachweis Nachweis, dass die Entsorgung radioaktiver Abfälle in einer

bestimmten geologischen Formation grundsätzlich machbar ist. Er soll aufzeigen, dass ein genügend grosser Gesteinskörper mit den erforderlichen Eigenschaften für die

Lagerung von radioaktiven Abfällen existiert, und dass nach der Durchführung weiterer Erkundungsarbeiten der Bau eines geologischen Tiefenlagers in Angriff genommen werden könnte. 1988 hat der Bundesrat den Entsorgungsnachweis für schwach- und mittelaktive Abfälle gutgeheissen. Die Nagra hatte diesen Nachweis gestützt auf ein Lager im Mergel des Oberbauenstocks (Kanton Uri)

erbracht. Ende 2002 reichte die Nagra das Gesuch für den Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle ein. Das Gesuch basierte auf dem Opalinuston des Zürcher

Weinlandes (heute Zürich Nordost). 2006 hiess der

Bundesrat diesen Entsorgungsnachweis gut.

Geologisches Das geologische Standortgebiet wird durch die für die Standortgebiet Lagerung der radioaktiven Abfälle geeigneten geologischen

Gesteinskörper im Untergrund definiert.

Geologisches Lager für radioaktive Anfälle im geologischen Untergrund, Tiefenlager das verschlossen werden kann, sofern der dauernde Schutz

von Mensch und Umwelt durch technische und natürliche (geologische) Einschluss- und Rückhaltesysteme (passive Barrieren) sichergestellt wird.

GebV-En Verordnung vom 22. November 2006 über Gebühren und SR 730.05

Aufsichtsabgaben im Energiebereich

GS-UVEK Generalsekretariat des Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

GWe Gigawatt, elektrisch (installierte elektrische Leistung)

HAA Hochaktive Abfälle

HSK Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen

IAEA International Atomic Energy Agency,

Internationale Atomenergie-Organisation

KEG Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 SR 732.1

KES Kantonale Expertengruppe Sicherheit

KEV Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 2004 SR 732.11

KNE Kommission Nukleare Entsorgung

KNS Eidgenössische Kommission für Nukleare Sicherheit

KSA Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von

Kernanlagen

mSv Millisievert

Nagra Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver

Abfälle

NEA Nuclear Energy Agency (OECD)

NTB Nagra Technischer Bericht

OECD Organisation for Economic Cooperation and Development

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und

Entwicklung