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Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 2 Seiten

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Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Energie BFE

Faktenblatt 15. Juni 2012

Empfehlungen der Behörden zum Entsorgungsprogramm 2008

Empfehlungen ENSI

Forschungsprogramm: Der zusätzlich zum vorliegenden Entsorgungsprogramm erschienene Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrations-Plan (RD&D-Plan, NTB 09-06) ermöglicht die Überprüfung des Stands von Wissenschaft und Technik sowie der Umsetzbarkeit des Realisierungsplans der Nagra. Vor Einreichung des nächsten Entsorgungsprogramms soll die Nagra daher einen RD&D Bericht vorlegen, der Zweck, Umfang, Art und zeitliche Abfolge der verschiedenen künftigen RD&D-Aktivitäten dokumentiert.

Baugesuch: Gemäss Zeitplanung der Nagra laufen der Betrieb des Felslabors und die entsprechenden untertägigen Untersuchungen zeitlich parallel zur Vorbereitung und zum Verfahren für die nukleare Baubewilligung. Im nächsten Entsorgungsprogramm ist zu erläutern, wie die Ergebnisse der Felslaboruntersuchungen im nuklearen Baugesuch zeitlich berücksichtigt werden können.

Betrieb des Felslabors SMA (schwach- und mittelradioaktive Abfälle): Der vorgesehene Zeithorizont für Bewilligung, Vorbereitung, Bau und Betrieb des untertägigen Felslabors am Standort des SMA-Lagers von weniger als 10 Jahren erachtet das ENSI als zu optimistisch, um die für das Baubewilligungsgesuch notwendigen geologischen, sicherheitstechnischen und bautechnischen Datengrundlagen zu erheben. Im nächsten Entsorgungsprogramm sollen daher die Planung für das untertägige Felslabor für ein SMA-Lager und die geplanten Experimente stufengerecht konkretisiert und dokumentiert werden.

Realisierungsplan: Im nächsten Entsorgungsprogramm soll der Realisierungsplan mit folgenden Themen ergänzt werden: Langzeitarchivierung der Informationen zu geologischen Tiefenlagern, QM-Konzept für die weitere Entwicklung des Entsorgungsprogramms und der Umsetzung des Realisierungsplans. Im Hinblick auf die nukleare Baubewilligung empfiehlt das ENSI ausserdem ein Projekt für die Beobachtungsphase, einen Plan für den Verschluss der Anlage, ein Rückholungskonzept, ein Markierungskonzept sowie ein Konzept für den temporären Verschluss während der Betriebsphase zu erarbeiten und darzulegen.

Empfehlungen BFE

Termin für das nächste Entsorgungsprogramm: Gemäss Kernenergieverordnung muss das Entsorgungsprogramm von den Entsorgungspflichtigen alle fünf Jahre angepasst werden (Art. 52 Abs. 2 KEV). Ebenfalls alle fünf Jahre, so schreibt es die Stilllegungs- und Entsorgungsverordnung vor, müssen die voraussichtlichen Stilllegungs- und Entsorgungskosten neu berechnet werden (Art. 4 Abs. 1 SEFV). Die unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen haben dazu geführt, dass das Entsorgungsprogramm und die Kostenstudien heute nicht gleichzeitig erstellt werden. Um dies zu ändern und die beiden Prozesse zu synchronisieren, soll das nächste Entsorgungsprogramm im Jahr 2016 gleichzeitig mit den neuen Kostenstudien eingereicht werden.

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