Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 17 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2013-03-21/141
Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit
Bericht über die Ergebnisse der Anhörung
2.5 Geltungsbereich der Bestimmungen der Sicherheitsrichtlinie
Die Eisenbahnunternehmen haben sich teilweise skeptisch in Bezug auf den zusätzlichen Aufwand geäussert, der wegen der Übernahme des europäischen Rechts entstehen kann.
Dies insbesondere im Zusammenhang mit den Verfahren für die Netzzugangsbewilligung, Sicherheitsbescheinigung und Sicherheitsgenehmigung.
Die finanziellen Aufwände entstünden vorwiegend aufgrund der für Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) notwendigen Haftpflichtversicherung mit einer Summe von 100 Mio. Da sich die Versicherungsprämie primär auf Grund des Risikos (und nicht aufgrund der Schadensumme) berechnet und weil Pool-Versicherungen möglich sind (mehrere EVU schliessen sich für eine Haftpflichtversicherung zusammen), beurteilt das BAV die möglichen Zusatzaufwände als vertretbar. Dies zumal die Haftung resp. Versicherung bereits heute den entsprechenden Unternehmen obliegt.
Es wurden ferner Unklarheiten insbesondere zu den Rollen bzw. Aufgaben des Halters und der für die Instandhaltung von Güterwagen verantwortlichen Person (entity in charge of maintenance, ECM) festgestellt.
2.6 Bewilligungen Infrastruktur
2.6.1 Schwerpunkt auf Plangenehmigungen
Die Angehörten begrüssten in ihren Antworten ausnahmslos die Absicht, den Schwerpunkt der Bewilligungstätigkeit des BAV weiterhin bei den Plangenehmigungsverfahren zu belassen. Es sollen nicht mehr Betriebsbewilligungsverfahren als heute durchgeführt werden. Die bisherige Praxis und die damit verbundenen bewährten Prozesse sollen beibehalten werden.
2.6.2 Leitfaden Sicherheitsnachweisführung
Bei den Sicherungsanlagen soll weiterhin der bewährte Leitfaden Sicherheitsnachweisführung Sicherungsanlagen zur Anwendung kommen.