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Vernehmlassung 2013/123: Agrarpaket Herbst 2014 · 128 Seiten
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2.1.2 Anmeldung für Direktzahlungsprogramme (Art. 97)
Mangel beim Kontrollpunkt Kürzung oder Massnahme
a. Verspätete Anmeldung, erste Feststellung 200 Fr.
Kontrolle kann ordnungsge-
mäss durchgeführt werden erster und zweiter 400 Fr.
Wiederholungsfall
ab dem dritten Wieder- 100% der betreffenden Beiträge holungsfall
b. Verspätete Anmeldung. 100% der betreffenden Beiträge Kontrolle kann nicht ord-
nungsgemäss durchgeführt
werden
c. Anmeldung unvollständig Frist für Ergänzung oder Korrektur oder mangelhaft
2.1.3 Gesuchseinreichung (Art. 98–100, Art. 7–9 EKBV)
Mangel beim Kontrollpunkt Kürzung oder Massnahme
a. Verspätete Gesuchseinrei- erste Feststellung 200 Fr.
chung, Kontrolle kann ord-
nungsgemäss durchgeführt erster und zweiter 400 Fr.
werden Wiederholungsfall
ab dem dritten Wieder- 100% der betreffenden Beiträge holungsfall
b. Verspätete Gesuchseinrei- 100% der betreffenden Beiträge chung, Kontrolle kann nicht
ordnungsgemäss durchgeführt
werden
c. Gesuch unvollständig oder Frist für Ergänzung oder Korrektur mangelhaft
2.1.4 Abmeldung des Gesuchs um Beiträge bei Nichterfüllung der Anforderungen Die Abmeldung ist im Zeitpunkt der Feststellung durch den Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin vorzunehmen, wenn er oder sie feststelle, dass die Anforderungen nicht erfüllt werden können, vorzunehmen, spätestens aber bis zum 31. August des Beitragsjahres und in jedem Fall vor einer allfälligen Kontrolle. Wurde die Abmeldung nicht vor der Kontrolle vorgenommen, erfolgt die Kürzung gemäss festgestelltem Mangel.
2.1.5 Kontrolle auf dem Betrieb (Art. 105, Art. 18 EKBV)
Mangel beim Kontrollpunkt Kürzung
a. Kontrollen werden er- Mangelhafte Mitwirkung im 10 % aller Direktzahlungen und Einschwert; mangelhafte Bereich ÖLN oder Tierschutz zelkulturbeiträge, mind. 2000 Fr., max. Mitwirkung führt zu 10 000 Fr.
Mehraufwand
Andere Bereiche 10 % der betreffenden Beiträge,
mind. 200 Fr., max. 2000 Fr.
b. Verweigerung der Verweigerung im Bereich 100% aller Direktzahlungen und Kontrolle ÖLN oder Tierschutz Einzelkulturbeiträge