Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/3: Erläuternder Bericht über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Tschechien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen · 2 Seiten
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Ergebnis der Anhörung
Einzig die Kantone Appenzell Innerrhoden, St. Gallen und Zürich haben Stellung genommen.
Der Kantone Appenzell Innerrhoden und St. Gallen waren mit dem Protokollentwurf einverstanden.
Der Kanton Zürich bemängelte die Einräumung des Informationsaustausches für sämtliche Steuern statt beschränkt auf die unter das Abkommen fallenden Steuern und vertrat die Ansicht, dass ein solcher nur wirtschaftlich bedeutenden Staaten eingeräumt werden soll.
Weiter reichte die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren
eine Stellungnahme ein. Sie wies auf die fehlende Verankerung der Auskunftsverweigerung bei Ersuchen aufgrund von gestohlenen Daten im Abkommenstext hin.
Von den Wirtschaftsverbänden haben sich economiesuisse, der Schweizerische Gewerkschaftsbund, SwissBanking und SwissHoldings zum Protokollentwurf geäussert.
Economiesuisse hat den Abschluss des Protokolls begrüsst.
SwissHoldings hat die zahlreichen Verbesserungen zum geltenden Abkommen hervorgehoben. Begrüsst wurde namentlich auch die Vereinbarung des Informationsaustausches für alle Steuern. Vor möglicherweise unzulässigen Beschränkungen des Informationsaustausches sei abzusehen und damit das Risiko der Schweiz im Rahmen der zweiten Phase des Peer Review des Global Forum zu reduzieren.
SwissBanking hat den Protokollentwurf insgesamt gutgeheissen. Begrüsst wurde namentlich die Ausnahme von der Quellensteuer für Dividenden aus Beteiligungen von 10% bei einjähriger Haltedauer sowie für Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen. Hinsichtlich des Informationsaustausches wurde gefordert, dass die Protokollbestimmungen in einer Weise angewandt werden sollen, die „fishing expeditions“ ausschliessen.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsste die Vereinbarung des Informationsaustausches nach internationalem Standard und namentlich die im Vergleich zu früheren Abkommen gelockerten Anforderungen, die an ein Ersuchen gestellt werden. Weiter wurde die Ausnahme von der Quellenbesteuerung für Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen und die Nationalbanken positiv vermerkt. Kritisch wurde gewürdigt, dass verdeckte Gewinnausschüttungen als Dividenden gelten. Dies ermögliche die Gewinnverschiebung im Konzern.
Swiss International Airlines hat den Protokollentwurf in ihrer Stellungnahme ebenfalls begrüsst.