Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/48: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 107 Seiten
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Patienten/Konsumenten
Die Patientenorganisationen SPO und alzheimer befürworten die Reglementierung der Masterstufe im Sinne des Vorentwurfs des Gesundheitsberufegesetzes. SPO ist der Ansicht, Advanced Practice Nurses (APN) sei kein neuer Beruf. ANP sei vielmehr eine erweiterte Qualifikation in einem bestehenden Beruf. Demzufolge könne APN nicht als zusätzlicher Beruf definiert werden und in Artikel 2 des normativen Konzeptes im erläuternden Bericht aufgenommen werden.
Versicherung
santésuisse lehnt die Aufnahme der Masterstufe im Gesundheitsberufegesetz ab. Dies sei Aufgabe der universitären Berufe. Eine Regelung sei weder im Sinne der Verbesserung der Sicherheit der Patienten und Angehörigen noch der Qualität der Gesundheitsversorgung notwendig.
Varia
sottas, SAMW, FH Schweiz, SIN, VFP und VSS unterstützen eine Reglementierung der Masterstufe. SIN führt aus, Pflegeexpertinnen APN (MSc in Nursing) verfügten über grössere Kompetenzen und wiesen damit auch ein grösseres Gefahrenpotenzial bei Inkompetenz auf. Diese Stufe sei deshalb separat zu regeln. sottas merkt an, da Masterabsolventen einen deutlichen Mehrwert generierten, sei deren Aufnahme mit Blick auf die kommenden Herausforderungen z.B. Behandlung chronischer Krankheiten zwingend.
6.2 Auswertung des Fragebogens zu Pflegeexpertin und Pflegeexperte Advanced Practice Nurse (APN): Charakteristiken
6.2.1 Abgrenzung einer Pflegeexpertin und Pflegeexperte APN von einer Pflegefachperson FH/HF
Frage n°1: Erkennen Sie bei der Pflegeexpertin und dem Pflegeexperten APN ein Berufsprofil, das sich klar von den bewilligungspflichtigen Tätigkeiten einer Pflegefachperson HF/FH (Bachelor) abgrenzt?
Frage n°1 wurde von 64 Vernehmlassungsteilnehmenden beantwortet.
Kantone
AI, BL, SO, SG, UR, TG, NE, TI, GE sowie GDK bejahen die Frage. SG, TG, GE, sowie GDK führen aus, dass Advanced Practice keinen neuen Beruf konstituiere, sondern eine erweiterte Qualifikation in einem bestehenden Beruf, so wie ein Facharzt nicht als neuer Beruf, sondern als eine erweiterte Tätigkeit des Arztberufs definiert und reguliert ist. Die APN sind also nicht ein zusätzlicher Beruf, sondern als eine Berufstätigkeit von Pflegefachpersonen zu definieren.
VS beantwortet die Frage negativ.
Parteien
SP, BDP und GLP bejahen die Frage.
SP betont, Advanced Practice im Pflegeberuf und in den anderen Gesundheitsberufen sei durch grössere Autonomie und Expertise für die klinische Beurteilung verbunden und mit der Kenntnis des Gesundheitssystems und des interprofessionellen Umfeldes gekennzeichnet.
Wirtschaft
SGB und Travail Suisse bejahen die Frage.