Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/89: Erläuternder Bericht über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Schweiz und Ungarn zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen · 2 Seiten
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Ergebnis der Anhörung
Einzig die Kantone Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Waadt und Zürich haben Stellung genommen.
Der Kantone Appenzell Innerrhoden, St. Gallen Waadt waren mit dem Abkommensentwurf einverstanden.
Auch der Kanton Zürich stimmte dem Abkommensentwurf zu. Er begrüsste die Regelung über die wirtschaftliche Handänderung, bemängelte aber die Einräumung des Informationsaustausches für sämtliche Steuern.
Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren stellte fest, dass der Abkommenstext sich in Bezug auf den Informationsaustausch an den Rahmen des Musterabkommens der OECD hält.
Von den Wirtschaftsverbänden haben sich economiesuisse, der Schweizerische Gewerkschaftsbund, SwissBanking und SwissHoldings zum Abkommensentwurf geäussert.
Economiesuisse hat den Abschluss des neuen Abkommens begrüsst.
SwissHoldings hat die Verbesserungen zum geltenden Abkommen hervorgehoben. Begrüsst wurde namentlich die reduzierten Residualsteuersätze auf Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen und Zinsen und die damit einhergehenden erhöhte Rechtssicherheit. Hinsichtlich des Abkommensmissbrauchs wurde eine Bestimmung gewünscht, die den steuerpflichtigen Personen klare Vorgaben manchen über die verpönten Gestaltungen.
SwissBanking hat den Abkommensentwurf insgesamt gutgeheissen. Begrüsst wurde namentlich die Ausnahme von der Quellensteuer für Dividenden aus Beteiligungen von 10% bei 1-jähriger Haltedauer sowie für Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen. Hinsichtlich des Informationsaustausches wurde gefordert, dass die Protokollbestimmungen in einer Weise angewandt werden sollen, die „fishing expeditions“ ausschliessen.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsste die Vereinbarung des Informationsaustausches nach internationalem Standard und namentlich die im Vergleich zu früheren Abkommen gelockerten Anforderungen, die an ein Ersuchen gestellt werden. Weiter wurde die Ausnahme von der Quellenbesteuerung für Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen und die Nationalbanken positiv vermerkt. Weiter wurde die Vereinbarung der neuen Bestimmung über die Unternehmensgewinne begrüsst, die der Steueroptimierung entgegenwirke. Bedauernd zur Kenntnis genommen wurde jedoch die fehlende Schiedsklausel.
Swiss International Airlines AG hat den Abkommensentwurf in ihrer Stellungnahme ebenfalls begrüsst.