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Vernehmlassung 2013/95: Technische Normen für Bauprodukte (BauPG) · 46 Seiten
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Bundesgesetz über Bauprodukte (Bauproduktegesetz, BauPG)
Technische Normen für Bauprodukte
Gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 8. Oktober 19991 über Bauprodukte (BauPG) werden die im Anhang aufgeführten technischen Normen für Bauprodukte als technische Normen bezeichnet, die geeignet sind, die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 3 BauPG zu konkretisieren. Es handelt sich dabei um europäisch harmonisierte Normen, die im Auftrag der Europäischen Kommission sowie der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) erlassen und von der Europäischen Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union mitgeteilt worden sind. Diese Bezeichnung erfolgt vorbehältlich Fehlern bei der genannten Mitteilung der Europäischen Kommission. Vorbehalten bleiben im Übrigen spätere Anpassungen der Bezeichnung.
Dieses Normenverzeichnis ersetzt das vorangegangene, im Bundesblatt Nr. 7 vom 26. Februar 2013 veröffentlichte Verzeichnis.
Listen der Titel dieser Normen sowie die Texte dieser Normen können bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV), Abteilung switec, Bürglistrasse 29, 8400 Winterthur, bezogen werden.
2013 Bundesamt für Bauten und Logistik
Leiter Fachbereich Bauprodukte: Herbert Tichy