Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten

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Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015

Tabelle 13: Bemerkungen zur Frage 11 - Reduktion des Härteausgleichs ab 2016 um jährlich

5 Prozent

Vernehmlasser Bemerkungen

Kantonsgruppe

Die Kantone teilen die Auffassung des Bundesrates, [...] dass der Härteausgleich ab 2016 wie vorgesehen (FiLaG; Art. 19 Abs. 3) um jährlich 5 Prozent reduziert werden soll.

Begründung:

[...]

KdK

Minderheitsposition: Die Härteausgleichzahlungen sollen ab 2016 stärker gekürzt und der Härteausgleich rascher abgeschafft werden.

Begründung: [...]

(Siehe Bemerkungen zur Frage 10)

NFA-Geberkonfe- Wenn der Härteausgleich nicht abgeschafft wird, so ist eine raschere Reduktion anzustreben renz als dies mit 5 Prozent jährlich erreicht wird.

Position: Die Beibehaltung des bisherigen Systems wird unterstützt.

Gruppe der res-

sourcenschwa-

Siehe Bemerkungen zur Frage 10

chen Kantone

[...]

RKGK Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

Kantone

Nein

ZH Begründung: Wenn der Härteausgleich nicht aufgehoben wird, setzt sich der Kanton Zürich

für einen schnelleren Abbau der Zahlungen in den Härteausgleich ein.

Ja. Die dadurch frei werdenden Bundesmittel sind für eine höhere Dotation des soziodemo-BE

grafischen Lastenausgleichs einzusetzen (vgl. Antwort auf Frage 8).

LU Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

Ja, wir teilen die Auffassung des Bundesrats, dass der Härteausgleich ab 2016 wie vorgesehen um jährlich 5 Prozent reduziert werden soll. […]

(Siehe Bemerkungen zur Antwort 10)

UR

Begründung:

[…] (Siehe Bemerkungen zur Antwort 10)

Nein. Es ist eine raschere Reduktion anzustreben als dies mit 5% jährlich erreicht wird. Wir SZ sind der Meinung, dass, wenn der Härteausglich nicht aufgehoben wird, mindestens ein früh-

zeitiger und rascherer Abbau der Transferzahlungen erfolgen sollte.

Position: Die Beibehaltung des bisherigen Systems wird unterstützt.

OW

[…] (Siehe Bemerkungen zur Antwort 10)

Siehe Frage 10

NW

In jedem Fall ist eine raschere Reduktion als 5 Prozent pro Jahr festzulegen.

Position: Die Beibehaltung des bisherigen Systems wird unterstützt.

GL

Siehe Bemerkungen zur Frage 10

[...]

Wenn der Härteausgleich nicht abgeschafft wird, so ist eine raschere Reduktion anzustreben ZG

als dies mit 5 Prozent jährlich erreicht wird.

(Voir remarques à la question 10)

FR

[...]

SO Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

Nein, die Härteausgleichzahlungen sollen ab 2016 stärker gekürzt und der Härteausgleich rascher abgeschafft werden. Die Fortführung der Übergangszahlungen um weitere 20 Jahre BS ist sachlich nicht gerechtfertigt. Eine massvolle Verkürzung der Dauer des Härteausgleichs

ist vertretbar. Die frei werdenden Bundesmittel sollen für die Aufstockung der Dotierung des SLA verwendet werden.

Wenn der Härteausgleich nicht per 2016 abgeschafft wird, so ist eine deutlich raschere Re-BL duktion vorzunehmen, als dies mit 5 Prozent jährlich erreicht wird. Als maximale Restlaufzeit

erachten wir eine Dauer von zehn Jahren.

SH Wir verweisen auf unsere Antwort zu Frage 10.

AR Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone