Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten

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Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015

Ja. Der NFA und dabei insbesondere der Härteausgleich basiert auf Regeln, und eine Reduktion des Ausgleichsgefässes muss auf klaren Kriterien und Mechanismen beruhen. Es AI hat sich in der zweiten Vierjahresperiode gezeigt, dass sich die Situation für die Empfänger-

kantone verbessert hat und eine Reduktion der Höhe der Dotation ab 2016 um jährlich 5% für die betroffenen Kantone verkraftbar ist.

SG Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

Ja, der Härteausgleich soll ab 2016 - wie in Art. 19 Abs. 3 festgelegt - um jährlich 5 Prozent GR

reduziert werden.

Der Kanton Aargau anerkennt, dass der Härteausgleich eine zentrale Komponente war, um die NFA-Reform mehrheitsfähig zu machen. Auch wenn der Härteausgleich als Aufwand für AG

den Kanton Aargau bedeutend ist, ist diese nach einem langen Aushandlungsprozess entstandene Systemkomponente unverändert weiterzuführen.

Eine massvolle Reduktion des Härteausgleichs ab dem Jahr 2016 ist zu prüfen. Der Härteausgleich war aus politischen Gründen notwendig, um einen Übergang zum neuen System überhaupt erst zu ermöglichen.

TG

Antrag:

Ja; sofern die Reduktion massvoll erfolgt.

II Governo ticinese è dell'avviso che Ia durata e l'entità di questo strumento meritino perlo-TI meno una seria riduzione, che vada altre il 5 per cento annuo proposto dal Consiglio fede-

rale.

VD -

Oui

En Iien avec notre réponse à Ia question 10, l'application stricte de Ia loi actuelle doit être soutenue, sans aucune modification légale à venir, en ce qui concerne l'application des VS

règles régissant Ia gestion du fond de compensation des cas de rigueur. II en va de Ia bonne coopération entre Ia Confédération et les cantons d'une part, et entre les cantons entre eux d'autre part.

NE -

GE (voir remarques concernant la compensation des charges concernant les universités)

Oui. Dans le contexte actuel, la majorité des cantons ne dispose pas de la marge de manœuvre financière nécessaire et devra déjà trouver une compensation via une réduction de prestations ou une augmentation de recettes propres. Ceci est encore plus vrai dans le con-JU

texte des freins cantonaux à l'endettement et des programmes d’économies conduits. Les diminutions annuelles progressives de la compensation des cas de rigueur doivent être réaffectées au profit du système RPT et des cantons en général.

Parteien

BDP -

CVP Ja, die CVP ist mit dieser Vorgehensweise nach wie vor einverstanden.

Ja. Der Härteausgleich war immer als vorübergehender Ausgleich konzipiert. Eine Überführung in eine ständige Ausgleichsgrösse ist zu vermeiden und wäre mit Funktion und Zielen EVP des NFA nicht zu vereinen. Ein jährlicher Abbau um 5 Prozent ergibt eine grosszügige Über-

gangsfrist und erlaubt es den betroffenen Kantonen, die notwendigen Massnahmen zu treffen.

FDP -

Siehe Bemerkungen zur Frage 10

FDP_SZ

[...]

(Voir remarques à la question 10)

FDP_VD

[...]

Siehe Bemerkungen zur Frage 10

FDP_ZG

[...]

Ja, diese Regelung ist Teil des Konzepts des Härteausgleichs. Der Härteausgleich wurde auf der Basis der Globalbilanz beim Übergang zur NFA berechnet und sollte den Übergang für jene ressourcenschwachen Kantone abfedern, welche durch die NFA netto belastet worden GLP wären. Er diente auch dazu, den betroffenen Kantonen Zeit zu geben, sich an das neue Sys-

tem anzupassen. Mit zunehmender zeitlichen Distanz zum Übergangsjahr und der fortschreitenden Entwicklung der betroffenen Kantone reduziert sich dieser Anpassungsdruck weshalb es angebracht ist, den Härteausgleich schrittweise zu reduzieren.

SP Ja, die vereinbarten Regeln sollen nicht ohne Not geändert werden.

Die SVP [...] fordert vom Bundesrat, diesen ab 2016 jährlich um 10 Prozent abzubauen. Die so frei werdenden Mittel können im Rahmen der USTR III verwendet werden.

SVP

Siehe Bemerkungen zur Frage 10

[...]