Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten

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Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015

von Bundesrecht durch die Kantone. Eine vermehrte Finanzierung durch den Bund wäre auch im Sinne der fiskalischen Äquivalenz. Höhere Vollzugsvorgaben würden finanziell direkt auf den Bund zurückfallen, was den Bundesgesetzgeber allenfalls zu mehr regulatorischer Zurückhaltung anhalten würde.

Wir sind der Meinung, dass die Einhaltung der mit dem NFA neu in die Bundesverfassung aufgenommenen Grundsätze der Subsidiarität und der fiskalischen Äquivalenz bei jeder neuen Gesetzgebung zu prüfen ist.

OW Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

NW Nein

GL Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

ZG Keine Bemerkungen.

Le Conseil d’Etat n’est pas opposé à un nouvel examen de la répartition des tâches entre la Confédération et les cantons. Il considère toutefois qu’il ne s’agit pas là d’une mesure priori-FR

taire. Il convient dans un premier temps de veiller à une application complète et cohérente des décisions déjà prises en matière de désenchevêtrement dans le cadre de la RPT.

SO Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

BS -

ln den Bereichen, die mit Programmvereinbarungen abgedeckt sind (z.B. Natur- und Land- schaftsschutz, Denkmalschutz, Wasserbau und Lärmschutz), ist eine Aufgabenentflechtung BL

zu prüfen. Diese Verflechtungen zwischen Bund und Kantonen sind oft durch unterschiedliche Interessenvertretungen und einen unklaren Vollzug gekennzeichnet.

Inskünftig wird sich die Frage nach der Archivierung von elektronischen Urkunden stellen, wobei zu prüfen wäre, ob der Bund - zumindest teilweise - Funktionen der Kantone zu übernehmen hätte. Im Zusammenhang mit Art. 62a des Bundesgesetzes über den Gewässerschutz vom 24. Januar 1991 (SR 814.20) (konkret bei der Finanzierung des Nitratprojektes Klettgau) gab und gibt es wiederholt Unklarheiten, welche Leistungen der Bund und welche der Kanton zu übernehmen hat. Zudem ist zur Entlastung des Kantons ein anderer Kosten-SH

teiler (bisher Bund/Kanton 70 I 30) zu prüfen. Schliesslich wurde mit der Agrarpolitik 2014- 2017 per 1. Januar 2014 ein neuer Beteiligungsschlüssel eingeführt, der im Grundsatz den Kantonen entgegenkommen soll (neu Bund I Kanton 90 I 10, bisher 80 I 20). ln welchem Ausmass die neue Agrarpolitik tatsächlich zu einer Entlastung der Kantone führt, ist zurzeit unsicher und weiter zu untersuchen, da mit der Umgestaltung der verschiedenen Programme auch ganz neue Anreizsysteme geschaffen worden sind.

AR Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

Nein, wir sehen im Moment keine weiteren Aufgabenentflechtungen zwischen Bund und AI

Kantonen

SG Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

Die Entflechtung weiterer Verbundaufgaben soll vorangetrieben werden. Die bei der NFA verbliebenen Verbundaufgaben von Bund und Kantonen sollen weiter auf mögliche und sinnvolle Entflechtungen überprüft werden. Ziel muss es sein, die Handlungsfreiheit der Kantone zu erhöhen. Aufgabenverschiebung zwischen Bund und Kantonen haben dabei immer haushaltneutral zu erfolgen. Gleichermassen sind auch die finanziellen Auswirkungen auf die einzelnen Kantone zu beachten. Die Haushaltneutralität ist auch zwischen den einzelnen Kantonen sicherzustellen.

Die für einen funktionierenden Föderalismus zentralen Grundsätze der Subsidiarität und der fiskalischen Äquivalenz sind bei jeder neuen Gesetzgebung des Bundes sys-tematisch auf GR

ihre Einhaltung hin zu überprüfen. In diesem Zusammenhang sei auf das vom Ständerat überwiesene Postulat Stadler Markus betreffend Überprüfung der Einhaltung der NFA-Prinzipen (Po. 12.3412) hingewiesen. Der Bundesrat wird damit aufgefordert, aufzuzeigen, in welchen Gesetzesbestimmungen seit der Volksabstimmung zur NFA vom 2004 von den genannten Grundsätzen der Aufgabenzuweisung zwischen Bund und Kantonen abgewichen wird. Der Bundesrat hat den entsprechenden Bericht auf Sommer 2014 in Aussicht gestellt. Die künftigen Wirksamkeitsberichte sollen eine umfassende Evaluation der Entwicklung der Lasten- und Einnahmenverteilung zwischen Bund und Kantonen und der Belastung der Kantone aus dem Vollzug von Bundesrecht enthalten. Nötigenfalls sind Art. 18 FiLaG und Art. 46 FiLaV entsprechend zu ergänzen.

Der Kanton Aargau begrüsst eine weitere Entflechtung von verbliebenen Verbundaufgaben. Ziel muss es sein, die Handlungsfreiheit der Kantone zu erhöhen. Aufgabenverschiebung AG

zwischen Bund und Kantonen haben haushaltneutral zu erfolgen. Auf neue Verbundaufgaben ist zu verzichten, da dies der Stossrichtung der NFA-Reform widerspricht.

Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschachen Kantone

TG

Antrag: