Anhang zum Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten
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Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015
Tabelle 17: Bemerkungen unabhängig vom Fragebogen - Lastenausgleich im Bereich Universitäten
Vernehmlasser Bemerkungen
Kantonsgruppe
Lastenausgleich im Bereich der Universitäten
Im Weiteren unterstützen die Kantone auch die Ablehnung des Antrags einen angemessenen interkantonalen Lastenausgleich im Bereich der Universitäten zu gewährleisten (vgl. Bericht S. 221f.).
Begründung:
KdK Der interkantonale Lastenausgleich muss von den Kantonen selbst im Rahmen der Zusam-
menarbeitsvereinbarungen geregelt werden.
Minderheitposition: Die Kantone befürworten die bessere Abgeltung der Universitätskantone im Rahmen der Interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich.
Begründung: Die steigende finanzielle Belastung der Universitätskantone als Träger der Universitäten ist besser abzugelten.
Position 7: Lastenausgleich der Universitäten
Die steigende finanzielle Belastung der Universitätskantone als Träger der Universitäten ist im Rahmen der Interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich besser abzugelten. Der pauschale Beitrag pro Studierenden an die Universitätskantone ist durch eine Änderung der Beiträge Gemäss Interkantonaler Universitätsvereinbarung (lUV-Beiträge) zu erhöhen. NFA-Geberkonfe-
Die Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (IRV) renz
regelt die Grundsätze für die Abgeltungen. Gemäss Art. 18 Abs. 3 FiLaG sind die die Wirkungen der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich im Wirksamkeitsbericht gesondert darzulegen. Im vorliegenden Wirksamkeitsbericht ist dies nur ungenügend geschehen, insbesondere wurde nicht untersucht, ob die oben erwähnten Grundsätze für die Abgeltungen im Falle der lUV-Beiträge eingehalten sind.
Lastenausgleich im Bereich der Universitäten
Die ressourcenstarken Kantone argumentieren, dass die Lasten der Universitätskantone pro Student viel höher sind als die Beiträge, die sie im Rahmen der interkantonalen Universitäts-Gruppe der res- vereinbarung erhalten.
sourcenschwa-
chen Kantone Wir ersehen in diesem Punkt keine Frage des Ressourcenausgleichs, sondern allenfalls eine
Frage der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (IKZ).
Position: Diese Frage ist im Rahmen der interkantonalen Universitätsvereinbarung zu lösen.
Lastenausgleich im Bereich der Universitäten
RKGK
Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone
Kantone
ZH -
BE -
LU -
Lastenausgleich im Bereich der Universitäten
Wir sind klar der Meinung, dass die Gewährleistung eines angemessenen Ausgleichs der Universitäten im Rahmen der interkantonalen Universitätsvereinbarung zu lösen ist.
UR
Begründung:
Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone
SZ -
OW -
NW -
Gewährleistung eines angemessenen interkantonalen Lastenausgleichs im Bereich der Universitäten
Die ressourcenstarken Kantone argumentieren, dass die Lasten der Universitätskantone pro Student viel höher sind als die Beiträge, die sie im Rahmen der interkantonalen Universitätsvereinbarung erhalten.
GL
Wir ersehen in diesem Punkt keine Frage des Ressourcenausgleichs, sondern allenfalls eine Frage der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (IKZ). Hier zeichnen sich Lösungen ab, die diesem Aspekt mehr Beachtung schenken. So haben die Kantone bei- spielsweise im Bereich der ärztlichen Weiterbildung Bereitschaft zur finanziellen Abgeltung