Anhang zum Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht
Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015
Für eine Erhöhung der Bundesbeiträge spricht im Besonderen die seit Einführung der NFA stark gestiegene Entlastung des Bundeshaushalts durch die Reduktion des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer von 30 auf 17 Prozent. Diese Entlastung hat sich deutlich stärker erhöht als das durchschnittliche Wirtschaftswachstum. Wird die Entwicklung der Erträge der direkten Bundessteuern in den für die NFA relevanten Bemessungsjahren 2002 bis 2010 betrachtet, so ergibt sich ein jährliches Wachstum von 5,9 %. Die durchschnittliche jährliche Zunahme der Beiträge des Bundes in den Ressourcenausgleich beträgt demgegenüber lediglich 3,6 %.
RKGK Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone
Kantone
ZH Der Kanton Zürich hat sich im Rahmen der Konferenz der NFA-Geberkantone früh mit der Analyse der Wirksamkeit des Ressourcen- und Lastenausgleichs befasst, da gerechtfertigte Anliegen der ressourcenstarken Kantone bisher auf wenig Gehör stiessen. Der Kanton Zürich und die übrigen ressourcenstarken Kantone verfolgen das Ziel, den geltenden NFA transparenter, fairer und effizienter zu gestalten, und haben dazu sieben Positionen ausgearbeitet.
Der Bundesrat hat mit dem vorliegenden Wirksamkeitsbericht eine sorgfältige Analyse der zweiten Finanzierungsperiode 2012–2014 vorgenommen und die inhaltlichen Vorgaben gemäss Art. 46 FiLaG und Anhang 17 FiLaV erfüllt. Allerdings werden die Ergebnisse des Wirksamkeitsberichts zu wenig genutzt, um entsprechende Massnahmen zur Verbesserung und zur faireren Ausgestaltung des Systems vorzunehmen. Zwar ist der Vorschlag des Bundesrates, die festgestellte Überdotierung des Ressourcenausgleichs in der dritten Finanzierungsperiode zu korrigieren, folgerichtig. Der Bundesrat verpasst jedoch die Chance, das System grundlegend zu verbessern, insbesondere die von den Geberkantonen geforderte Solidarhaftung zu mildern und die Mittel zielgerichteter zugunsten der ressourcenschwächsten Kantone einzusetzen. Zudem schlägt er trotz der statistisch nachgewiesenen Ergebnisse, namentlich die korrekte Dotierung des SLA, keine entsprechenden Korrekturmassnahmen vor.
Um die Solidarität zwischen den Kantonen und die langfristige Akzeptanz des NFA nicht zu gefährden, müssen objektiv feststellbare Ungleichgewichte und Benachteiligungen einzelner Kantone in der nächsten Finanzierungsperiode korrigiert werden. Für den Kanton Zürich ist es als grösster Beitragszahler in den horizontalen Ressourcenausgleich unannehmbar, dass erhärtete statistische Fakten erneut mit fadenscheinigen Argumenten beiseitegeschoben werden und das Ungleichgewicht bei der Abgeltung der Sonderlasten beibehalten wird. Bereits mit der 2008 beschlossenen Zuweisung der Bundesmittel in den Ressourcen- und Lastenausgleich waren die ressourcenschwachen Kantone bevorteilt worden. Der Finanz- und Lastenausgleich sollte grundsätzlich so ausgestaltet werden, dass er den Gesamtinteressen der Schweiz dient und die ressourcenstarken Kantone und Wachstumslokomotiven der Schweiz fair behandelt und im internationalen Standortwettbewerb nicht geschwächt werden. BE Der Regierungsrat stellt mit Befriedigung fest, dass der zweite Wirksamkeitsbericht keine gravierende Schwachstellen oder Mängel aufgezeigt hat und der Bundesrat deshalb keine Anpassungen am System vorsieht. Dennoch beurteilt der Regierungsrat verschiedene Entwicklungen kritisch:
Stärkung der kantonalen Finanzautonomie: Der Anteil der zweckfreien Transfers am Gesamtvolumen der Transferzahlungen zwischen Bund und Kantonen konnte zwar mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) deutlich erhöht werden. Demgegenüber haben Entscheide und Entwicklungen auf Bundesebene den finanziellen Handlungsspielraum und die Finanzautonomie der Kantone in den vergangenen Jahren stark eingeschränkt. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang die neue Spital- und Pflegefinanzierung, der Kindes- und Erwachsenenschutz oder die Unternehmenssteuerreform II. Nahezu alle Kantone sehen sich mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Spar- und Sanierungspakete mit Aufgaben- und Leistungsabbau in den meisten Kantonen sind die Folge davon.
Unterschiede in der Steuerbelastung: Eines der Hauptziele der NFA ist die Verringerung der Unterschiede in der Steuerbelastung. Es muss jedoch festgestellt werden, dass sich die Disparitäten in der Steuerausschöpfung seit der Einführung der NFA nicht reduziert, sondern erhöht haben. Die Spannweite zwischen niedrigster und grösster Steuerausschöpfung ist grösser geworden, und zwar von 19.0 Prozentpunkten im Jahr 2008 auf 22.7 Prozentpunkte im Jahr 2014. Auch der gewichtet Durchschnitt der Disparitäten in der Steuerausschöpfung hat sich von 26.1 Prozent im Jahr 2008 auf 26.7 Prozent im Jahr 2014 erhöht.
Steuerwettbewerb: Gemäss Wirksamkeitsbericht ist die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der