Anhang zum Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten
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Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015
Tabelle 1: Grundsätzliche Bemerkungen
Vernehmlasser Bemerkung
Kantonsgruppe
KdK Grundlegende Bedeutung der NFA für unser föderalistisches Staatssystem bekräftigen
Die Kantone anerkennen die überragende Bedeutung der NFA als grundlegende Reform der föderalistischen Staatsordnung unseres Landes. Das System der NFA ist dort anzupassen, wo die Wirksamkeit optimiert werden kann.
Aufgrund der ersten zwei Wirksamkeitsberichte darf festgehalten werden, dass sich das System in den Grundzügen bewährt hat, weshalb es gilt, alles daran zu setzen, die Weiterführung des Systems nicht zu gefährden. Die Kantone sind sich bewusst, dass es wichtig ist, Lösungen zu präsentieren, welche die föderale Solidarität auch in Zukunft gewährleisten.
NFA-Geberkonfe- Die Konferenz der NFA-Geberkantone hat sich früh mit der Analyse der Wirksamkeit der renz Ressourcen- und Lastenausgleichszahlungen befasst, da die Anliegen der ressourcenstar-
ken Kantone bisher auf wenig Gehör stiessen. Mit dem Ziel, den geltenden NFA transparenter, fairer und effizienter zu gestalten, haben die ressourcenstarken Kantone sieben Positionen erarbeitet und diese in die Diskussion der Fachgruppe Wirksamkeitsbericht eingebracht. ln der Fachgruppe Wirksamkeitsbericht wurden die Vorschläge der Geberkantone zwar diskutiert und diese im Wirksamkeitsbericht dargelegt und kommentiert. Der Bundesrat und die Mehrheit der Fachgruppe lehnen jedoch die Vorschläge ab.
Die Konferenz der NFA-Geberkantone hat die Ergebnisse des Wirksamkeitsberichts und insbesondere die Erläuterungen zu den Positionen der Geberkantone sowie den Vorschlag des Bundesrats, intensiv diskutiert. Die Mitglieder der Konferenz der NFA-Geberkantone gelangten dabei zum Schluss, dass mit dem Wirksamkeitsbericht eine sorgfältige Analyse der zweiten Finanzierungsperiode 2012-2014 vorgenommen wurde, welche die Anforderungen Gemäss Art. 46 FiLaG und Anhang 17 FiLaV erfüllen. Allerdings werden die Erkenntnisse aus dem Wirksamkeitsbericht nur ansatzweise umgesetzt. Zwar schlägt der Bundesrat aufgrund der festgestellten Überdotierung des Ressourcenausgleichs eine entsprechende Reduktion für die vierte Finanzierungsperiode vor, lehnt jedoch grundlegende Systemverbesserungen, welche die Solidarhaftung mildern und die Mittel effizienter einsetzen, ab. Aus wesentlichen statistischen Erkenntnissen werden somit keine entsprechenden Korrekturmassnahmen vorgeschlagen. Dabei fällt die Argumentation im Wirksamkeitsbericht nicht überzeugend aus. Gemäss Art. 5 Abs. 1 FiLaG müssen bei der Festlegung der Mittel für den Ressourcenausgleich und bei der Festlegung der Grundbeiträge für den Lastenausgleich Gemäss Art. 9 Abs. 1 FiLaG die Ergebnisse aus dem Wirksamkeitsbericht berücksichtigt werden.
Aus Sicht der Konferenz der NFA-Geberkantone sollte der Finanz- und Lastenausgleich grundsätzlich so ausgestaltet werden, dass er den Gesamtinteressen der Schweiz dient.
Eine objektiv feststellbare Ungleichgewichtung und Benachteiligungen einzelner Kantone sind in der nächsten Finanzierungsperiode zu korrigieren. Die Konferenz der NFA-Geberkantone hat beschlossen, eine gemeinsame Stellungnahme an den Bundesrat einzureichen, um ihre Überlegungen zum Wirksamkeitsbericht und zu den vorgeschlagenen Massnahmen des Bundesrats darzulegen. Die Geberkantone werden zusätzlich je eine Stellungnahme ihres Kantons einreichen.
Gruppe der res- Die NFA ist ein ausgewogenes Jahrhundertwerk mit entsprechenden Kompromissen der versourcenschwa- schiedenen Anspruchsgruppen und klaren Mehrheitsentscheiden auf allen betroffenen politichen Kantone schen Ebenen. Sie hat sich bisher grundsätzlich bewährt. Der neue Ressourcen- und Las-
tenausgleich ist ein wohldurchdachtes und zielführendes System, das die Disparitäten in der Ressourcenstärke und der Steuerbelastung zwischen den Kantonen vermindert und die Handlungsfreiheit der Kantone erhöht. Deshalb sollen daran keine grundlegenden Änderungen vorgenommen werden. Hingegen sind punktuelle Weiterentwicklungen zu prüfen. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass nicht aufgrund von Partikularinteressen Rückschritte gemacht werden.
Sämtliche Anpassungen am System müssen ziel- und methodenkonform sein. Sie haben sich konsequent an den effektiven Wirkungen zu orientieren. Da die NFA-Bemessungsjahre jeweils 4 – 6 Jahre zurückliegen, wird erst der dritte Wirksamkeitsbericht die Auswirkungen des neuen Systems vollumfänglich zeigen. Ergänzend ist deshalb festzuhalten, dass erst mit dem nächsten dritten Wirksamkeitsbericht die volle Wirksamkeit der NFA beurteilt werden kann.
Angesichts der nach wie vor grossen Disparitäten zwischen den Kantonen (Zug verfügt über eine viermal höhere Ressourcenkraft als Uri) sind Vorschläge oder Forderungen zur Reduktion des Ausgleichsvolumens (Dotierung der Ausgleichsgefässe) abzulehnen. Damit würde Solidarität abgebaut. Die Dotierung der Ausgleichsgefässe müsste im Gegenteil erhöht werden, um eine stärkere und nachhaltige Reduktion der Disparitäten zu erreichen.