Anhang zum Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 105 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 56Fedlex · Ergebnisbericht

Anhang der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich 2012-2015

Non. II est établi que l'exploitation du potentiel fiscal issu des bénéfices des personnes morales est nettement plus basse que celle des revenus des personnes physiques. II faut que le rendement des potentiels de ressources reflète Ia réalité. Pour cette raison, les bénéfices FDP_VD des personnes morales doivent peser moins lourd dans l'assiette fiscale agrégée. Le Canton

de Vaud soutient dès lors une réduction dès à présent de Ia pondération des bénéfices des personnes morales dans le potentiel de ressources. En l'état, Ia RPT prétérite les pôles économiques, créateurs de richesses pour l'ensemble du pays.

Nein. Für eine Gewichtung der Gewinne der juristischen Personen im Ressourcenpotenzial FDP_ZG

erachten wir sogar einen tieferen Prozentsatz (als 70 %) als richtig.

Die Grünliberalen teilen die Auffassung des Bundesrats. Die Geberkantone argumentieren, dass die Gewinne der juristischen Personen heute in vielen Kantonen tiefer besteuert werden als die Einkommen der natürlichen Personen. Eine zusätzliche, pauschale Reduktion der Gewinne aufgrund ihrer angeblich generell tieferen Ausschöpfbarkeit wäre systemwidrig. Es ist ein bewusster und sinnvoller methodischer Grundsatz des neuen Finanzausgleichs, die Bemessung der Ausgleichszahlungen nicht von der Steuerbelastung abhängig zu ma-GLP

chen.

Ausserdem wird die Erfassung der Gewinne im Ressourcenpotenzial im Nachgang zur USTR III sowieso einer Anpassung unterzogen werden müssen. Es macht keinen Sinn, nun kurzfristig eine neue Berechnungsmethode einzuführen, welche in einigen Jahren bereits wieder angepasst werden muss.

Ja. Es ist bereits absehbar, dass im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III ganz grundlegende Korrekturen an der Berechnung des Ressourcenpotenzials vorgenommen werden SP müssen, damit der Finanzausgleich nicht ganz aus dem Gleichgewicht fallen wird. Bereits

jetzt solche Anpassungen zu tätigen, im Wissen, dass in Kürze aufgrund der USR III weitere Anpassungen folgen müssen, erachtet die SP als nicht zielführend.

SVP -

Verbände

CP -

Ein fixer Gewichtungstaktor hat den Nachteil, dass grundlegende steuerliche Entwicklungen in den Kantonen, die Einfluss auf die Ausschöpfbarkeit der Unternehmensgewinne haben, nur periodisch berücksichtigt werden können. Die Projektorganisation USR III hat einen alternativen Vorschlag erarbeitet, der einerseits flexibel ist, anderseits allgemein genug, so dass sich steuerpolitische Entscheide der Kantone im Ergebnis kaum niederschlagen. economiesuisse unterstützt einen solchen flexiblen Ansatz.

Wie die Erfahrung gezeigt hat, kann bei der Berechnung des Ressourcenpotentials ein Gewinnsteuerfranken nicht gleich behandelt werden wie ein Einkommenssteuerfranken, weil die Kantone Unternehmensgewinne steuerlich weniger ausschöpfen können als Einkommen. Die Geberkantone schlagen deshalb eine angepasste, d.h. tiefere Gewichtung der Unternehmensgewinne bei der Berechnung des Ressourcenpotentials vor (Faktor 0.7 statt 1). Das economiesuisse

Thema ist auch in der Unternehmenssteuerreform III von Bedeutung. Dort wird eine ähnliche Massnahme in Betracht gezogen, um Änderungen am Ressourcenausgleich als Folge der Reform auszugleichen. Die Frage ist, wann die Massnahme umgesetzt wird. Der Bundesrat will auf die Unternehmenssteuerreform III warten und auf eine frühe Umsetzung per 2016, wie von den Geberkantonen gefordert, verzichten. Die vorhandenen Unterlagen und Berechnungen lassen es nicht zu, die Auswirkungen einer frühen, isolierten Umsetzung der Massnahme zu beurteilen (in der Unternehmenssteuerreform III würde sie von anderen Massnahmen begleitet). economiesuisse macht beliebt, dass die notwendigen Informationen zur Beurteilung eines solchen Schritts (eine frühe Umsetzung per 2016) in der Botschaft aufbereitet werden, damit eine fundierte Diskussion möglich wird. Sofern die finanziellen Auswirkungen vertretbar sind, unterstützt economiesuisse eine tiefere Gewichtung der Unternehmensgewinne im Ressourcenpotential ab 2016.

Oui, il est inutile de procéder aujourd'hui à une telle réduction sachant que Ia RIE III exigera à plus ou moins court terme de déterminer un nouveau facteur de pondération des bénéfices FER

des entreprises qui dépendra des mesures de politique fiscale qui seront adoptées dans le cadre de cette reforme.

KV Schweiz -

SAV Identisch mit Stellungnahme von economiesuisse

SBV -

Ja. Es ist sinnlos, die Gewichtung der Gewinne der juristischen Personen zum jetzigen Zeit-SGB punkt zu ändern, da dies ohnehin im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III geschehen

wird.

SGV Ja. Der SGV unterstützt eine klare Trennung der beiden Vorhaben NFA und Unternehmens-