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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten
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29. Cs-134
29.1 Stoffwechsel
Inhaliertes Cäsium (Absorptionsklasse Typ F) wird zu 50 % wieder ausgeatmet. Die andere Hälfte gelangt rasch ins Blut (Resorptionsanteil f1=1). Dieser Anteil verteilt sich gleichmässig über den ganzen Körper. 10 % dieser Aktivität wird mit einer biologischen Halbwertszeit von 2 Tagen primär im Urin ausgeschieden, die restlichen 90 % mit einer solchen von 110 Tagen bei Männern, etwa 70 Tagen bei Frauen. Zur Inkorporationsüberwachung wird die für Männer bestimmte Halbwertszeit verwendet.
29.2 Messmethoden Triagemessung
Direkte Messung der Gammastrahlung mit einem Thoraxmessgerät. Da Cäsium aus der Lunge rasch in den Körper gelangt, kann nicht erwartet werden, dass das Thoraxmessgerät das inhalierte Cäsium total erfasst. Um das zu korrigieren, wird davon ausgegangen, dass die Thoraxmessung nur 50 % der inkorporierten Menge erfasst.
Messschwelle: 6 000 Bq
Inkorporationsmessung
Messung der Cs-134-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.
29.3 Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung nach Ereignis
TTriage: 180 Tage TMessung: 180 Tage tEreignis: Sofort
29.4 Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren Inkorporation
t einh/m(t)
E50 = M.{einh/m(t)} [Tage] [Sv/Bq]
1 0,16×10-7 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,19×10-7 M: Messwert in Bq 3 0,21×10-7 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 0,22×10-7 m(t): Retentionsanteil 5 0,22×10-7 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 0,23×10-7 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 7 0,23×10-7
15 0,25×10-7 30 0,27×10-7 60 0,34×10-7
Überwachungsintervall T = 180 Tage 90 0,42×10-7
180 0,80×10-7 270 1,5×10-7
29.5 Korrektur für vorangehende Inkorporation
Überwachungsintervall T = 180 Tage: E M 0, 42107 Ea 0,28
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