Vorlage

Vernehmlassung 2014/169: 11.489 Pa.Iv. Aufhebung von Artikel 293 StGB

Fedlex · Vorlage · Seite 1

Strafgesetzbuch Vorentwurf (Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen)

Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom …1

und in die Stellungnahme des Bundesrates vom …2,

beschliesst:

I

Das Strafgesetzbuch3 wird wie folgt geändert:

Variante A (Mehrheit der Kommission)

Art. 293 Abs. 1 und 3

1 Wer aus Akten, Verhandlungen oder Untersuchungen einer Behörde, die durch Gesetz oder durch einen gesetzmässigen Beschluss der Behörde als geheim erklärt worden sind, etwas an die Öffentlichkeit bringt, wird mit Busse bestraft.

3 Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Veröffentlichung kein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse entgegengestanden hat.

Variante B (Minderheit der Kommission)

Art. 293

Aufgehoben

II

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

1BBl 20… ...

2BBl 20… ...

3 SR 311.0

20…–…