Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/3: Erläuternder Bericht über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Schweiz und Oman zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen · 2 Seiten

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Ergebnis der Anhörung

Einzig die Kantone Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Uri und Zürich haben Stellung genommen und waren mit dem Abkommensentwurf vorbehaltslos einverstanden.

Von den Wirtschaftsverbänden haben sich economiesuisse, der Schweizerische Gewerkschaftsbund, SwissBanking und SwissHoldings zum Abkommensentwurf geäussert.

Economiesuisse unterstützt das Verhandlungsergebnis.

SwissHoldings beurteilt das Abkommen als vorteilhaft. Begrüsst wurde namentlich die Residualsteuersätze auf Dividenden und Zinsen, die für den Fall der Einführung einer Quellensteuer auf besagte Zahlungen im omanischen Recht eine erhöhte Rechtssicherheit schaffen. Weiter wird begrüsst, dass das Abkommen einen unter dem landesinternen Satz liegenden Maximalsatz für Lizenzgebühren zulässt und dass das Abkommen die nach omanischem Recht vorgesehene Besteuerung von Entgelte für technische Dienstleistungen ausschliesst. Zudem schätzt SwissHoldings, dass das Abkommen betreffend Betriebstätten sich weitgehend an das OECD Musterabkommen hält und dass keine Dienstleistungsbetriebstätten vorgesehen sind. Hinsichtlich des Abkommensmissbrauchs wurde eine Bestimmung gewünscht, die den steuerpflichtigen Personen klare Vorgaben manchen über die verpönten Gestaltungen. Bedauert wird, dass das Abkommen keine Schiedsklausel enthält.

SwissBanking hat den Abkommensentwurf insgesamt gutgeheissen. Begrüsst wurde namentlich die Ausnahme von der Quellensteuer für Dividenden und Zinsen, die an Vorsorgeeinrichtungen bezahlt werden. Hinsichtlich des Informationsaustausches wurde gefordert, dass die Protokollbestimmungen in einer Weise angewandt werden sollen, die „fishing expeditions“ ausschliessen.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsste die Vereinbarung des Informationsaustausches nach internationalem Standard und namentlich die im Vergleich zu früheren Abkommen gelockerten Anforderungen, die an ein Ersuchen gestellt werden. Weiter wurde die Ausnahme von der Quellenbesteuerung für Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen und die Nationalbanken positiv vermerkt. Bedauernd zur Kenntnis genommen wurde jedoch die fehlende Schiedsklausel, die Begrenzung für den Informationsaustausch auf unter das Abkommen fallende Steuern und die Abweichung vom OECD Musterabkommen betreffend Unternehmensgewinne.

Swiss International Airlines AG hat den Abkommensentwurf in ihrer Stellungnahme ebenfalls begrüsst.