Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/85: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) · 147 Seiten

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ven und forschungsintensiven Arzneimitteln durch einen staatlichen Eingriff mit den Vergleichsländern gleichgeschaltet werden soll. Zudem werden mit der einseitigen Abstützung der Preisgestaltung auf den Auslandpreisvergleich letztlich v.a. ausländische Regulierungen importiert. Dabei wird jedoch nicht berücksichtigt, dass der Pharmasektor in keinem der Vergleichsländer eine ähnliche volkswirtschaftliche Bedeutung hat wie in der Schweiz.

Zudem sind die Medikamentenpreise längst nicht mehr Kostentreiber im Gesundheitswesen. Der Kostenanteil der Arzneimittel an den Krankenkassenversicherungskosten der Grundversicherung (OKP) ist im Zeitraum von 2002-2012 von 22 Prozent auf 19 Prozent gesunken. Viel stärker haben indessen die Laborleistungen (+7,2 Prozent) oder die stationären Spitalkosten (+3,8 Prozent) zugelegt. Das Kostenwachstum bei den Medikamenten liegt zudem seit mehreren Jahren um rund zwei Prozent unter dem Durchschnittswachstum der Kosten der obligatorischen Krankenversicherung. Die forschenden Pharmaunternehmen haben in den vergangenen Jahren bereits essentielle Beiträge zur Kostendämpfung geleistet. Diese unbestrittenen Zahlen und Fakten zeigen deutlich, dass kein Handlungsbedarf für zusätzliche Kostendämpfungsmassnahmen bei innovativen Medikamenten besteht. Trotzdem fokussieren die vorgeschlagenen Massnahmen erneut und ausschliesslich auf die Preise. Dabei wird offenbar das Ziel verfolgt, die Preise auf ein Niveau herunterzudrücken, das unter jenem der Referenzländer liegt.

Mit diesem Vorgehen werden die Schweizer Marktstrukturen und die Schweizer Volkswirtschaft als Gesamtsystem völlig ignoriert. Wenn das neue System die Lohn- und Kostenstruktur der Schweiz nicht berücksichtigt, dann sind weitere Arbeitsplatzverlagerungen ins Ausland lediglich eine Frage der Zeit. Zudem führen zu tiefe Medikamentenpreise dazu, dass neue Arzneimittel in der Grundversicherung nur noch verzögert oder überhaupt nicht mehr verfügbar sind. In diesem Fall sind Patienten ohne Zusatzversicherung die Leidtragenden. Der Entscheid, die Medikamentenpreise auf das Preisniveau der Vergleichsländer oder sogar noch tiefer zu regulieren, ist rein politischer Natur. Er schwächt nicht nur den Schweizer Forschungsplatz, sondern es drohen negative Auswirkungen für die gesamte Gesellschaft.

Fazit

Die IHZ lehnt die vorliegende Teilrevision zur Einführung eines neuen Preisfixierungssystems vollumfänglich ab. Die IHZ stützt sich dabei grösstenteils auf die Ansichten der Verbände des Pharmasektors, des Wirtschaftsdachverbandes economiesuisse, Gespräche und Rückmeldungen von betroffenen Unternehmen sowie einer Konsultation des IHZ-Vorstandes.

Die Teilrevisionen der KVV und der KLV sind einerseits aufgrund formeller Kritikpunkte zurückzuweisen. Das gewählte Anhörungsverfahren mit verhältnismässig kurzer Anhörungsfrist ist unangebracht. Aufgrund der erwähnten volkswirtschaftlichen Auswirkungen, die sich aus der Revision der Verordnungen ergeben, wäre ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren mit längerer Frist notwendig. Nur ein solches Verfahren ermöglicht eine fundierte Stellungnahme mit interner Mitgliederumfrage der betroffenen Unternehmen. Das nun gewählte Vorgehen erweckt hingegen den Anschein, dass den Adressaten der Anhörung eine untergeordnete Rolle im Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess beigemessen wird. Dieser behördliche Alleingang und Bruch mit den jüngsten, einvernehmlichen Lösungsansätzen ist unverständlich. Anstelle eines institutionalisierten Dialoges zwischen den Behörden und der Branche zeugen die technokratischen, komplizierten Verordnungen vielmehr von einem nicht zielführenden und letztlich für die gesamte Schweiz schädlichen Misstrauen gegenüber der Pharmaindustrie. Deshalb ist nach einer materiellen Überarbeitung der beiden Verordnungen eine ordentliche Vernehmlassung mit längerer Frist zu eröffnen.

Andererseits sind die vorliegenden Teilrevisionen auch aus materiellen Gründen abzulehnen. Das vorgeschlagene Preisfixierungssystem verstärkt die Abhängigkeit von Wäh-