Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/85: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) · 147 Seiten

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zum Ausland sogar billiger sind als andere Konsumgüter in der Schweiz.

- Administrierte Preise wie jene in der Spezialitätenliste sollen im Verhältnis zum Ausland nicht billiger sein als Preise, die sich im Wettbewerb ergeben. Ansonsten werden die Anreize zur Innovation verwässert.

2. Beurteilung der Teilrevision KLV und KW

Die Wirtschaft kritisiert insgesamt vier problematische Bereiche in der Teilrevision:

a) Rechtssicherheit verletzt

Eine langfristige und berechenbare Regulierung ist für die Pharmaindustrie überlebenswichtig. Deshalb sollen Änderungen im partnerschaftlichen Dialog erfolgen. Auf diese Weise kann die Rechtssicherheit gewährleistet werden. Die Branche ist auf eine zuverlässige Partnerschaft mit den Behörden angewiesen. Gemäss Einigung zwischen dem EDI und der Pharmabranche aus dem Jahre 2013 wurde eine Beschleunigung des Aufnahmeverfahrens von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste (SL) vereinbart sowie eine schwächere Gewichtung der Auslandspreise durch den Miteinbezug des therapeutischen Quervergleichs (TQV) in Aussicht gestellt.

Letztgenanntes Element fehlt in der vorliegenden Revision. Mit dem Wechsel von der Preisüberprüfung nach Aufnahmejahr zu einer Gruppenüberprüfung wird die Rechtssicherheit für die Firmen zusätzlich verletzt und die Planbarkeit erschwert, da der Zeitpunkt der Überprüfung variieren kann.

b) Technokratische Verordnung

Die Vorlage ist sehr kompliziert geschrieben und regelt teilweise Details, die aus Sicht der Wirtschaft besser durch eine zuverlässige Partnerschaft zwischen Bundesamt und Industrie geregelt werden sollten. Die Vorlage zeugt von einem Misstrauen gegenüber den Produzenten.

Statt mit technokratischer Akribie arithmetische Formeln in die Verordnung zu schreiben, sollte der Dialog institutionalisiert werden und allfällige Streitigkeiten durch paritätische Gremien gelöst werden.

economiesuisse kann nicht nachvollziehen, dass in einem Bereich ohne dringenden Handlungsbedarf einer Branche quasi "von oben herab" strengere Aufnahme- resp.

Vergütungsregeln aufoktroyiert werden.

c) Ungenügende Preisfestsetzungsregeln

Wie erwähnt, wurden in der Vergangenheit die Schweizer Medikamentenpreise laufend dem ausländischen Preisniveau angeglichen. Eine weitere Absenkung des Preisniveaus ist unnötig und sogar gefährlich. Deshalb beantragen wir, die Nutzenbewertung stärker zu berücksichtigen. Bei der Preisüberprüfung soll zudem eine Anpassung in beide Richtungen möglich werden.

Eine solche Symmetrie ist sachlich gerechtfertigt. Ferner lehnen wir die Erweiterung des Länderkorbes mit Ländern ohne bedeutende Pharmabranche ab.

d) Nationale Gegebenheiten zu wenig berücksichtigt

Durch die herausragende Bedeutung von Innovation im Allgemeinen und der Pharmabranche im Besonderen ist in der Schweiz eine Toleranzmarge zu den Auslandspreisen gerechtfertigt.