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Vernehmlassung 2015/56: Gesamtschau Sportförderung des Bundes · 43 Seiten

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7 Empfehlungen

Die Wirkung der Fördermassnahmen des Bundes hängt davon ab, ob und wie die anderen privaten und staatlichen Akteure die Bestrebungen des Bundes unterstützen. Soweit entsprechende Massnahmen anderer Akteure erwünscht sind, sind diese nachfolgend als Empfehlungen formuliert.

7.1 Empfehlungen an Kantone und Gemeinden

Die Kantone und Gemeinden engagieren sich in der Sport- und Bewegungsförderung. Sie setzen hierfür angemessene Mittel aus ihrem ordentlichen Budget ein und schaffen zweckmässige Zuständigkeits- und Verwaltungsstrukturen. Sie sichern den Bau und Betrieb von Sportanlagen und erleichtern den Zugang zu Anlagen und öffentlichen Bewegungsräumen. Sie setzten sich für die Bedürfnisse der Sport- und Bewegungsförderung im Prozess der Freiraumentwicklung ein und unterstützen somit die Erhaltung und Aufwertung von Bewegungsräumen.

Als Träger der Schulen und Hochschulen wirken die Kantone darauf hin, dass diese den Wert der Sport- und Bewegungsförderung anerkennen und in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich adäquate Sport- und Bewegungsangebote schaffen.

7.1.1 Massnahmen in der Zuständigkeit der Kantone

Folgende Massnahmen werden empfohlen:

Die Kantone

- arbeiten in der Entwicklung der Sportförderung mit dem Bundesamt für Sport BASPO zusammen, insbesondere in der Entwicklung von J+S.

- unterstützen die Gemeinden bei der regionalen und lokalen Sportkoordination und der Schaffung bedarfsorientierter Sport- und Bewegungsangebote.

- optimieren die Rahmenbedingungen für das individuelle Sporttreiben und die Sicherung der nötigen Bewegungsräume mit den Mitteln der Verkehrsplanung und des Raumplanungsrechts.

7.1.2 Massnahmen in der Zuständigkeit der Hochschulen

Die Hochschulen

- erkennen den Wert der Sport- und Bewegungsförderung und nehmen ihre Rolle als wichtige Akteure in diesem Aktionsfeld wahr.

- verfolgen Trendentwicklungen im sozialen Aktionsfeld Sport und Bewegung sowie neue Erkenntnisse der Gesundheits- und Leistungswirksamkeit von Sport und Bewegung.

- integrieren und thematisieren Breitensport in der Aus- und Weiterbildung für Lehrkräfte.

7.1.3 Massnahmen in der Zuständigkeit der Gemeinden

Folgende Massnahmen werden empfohlen:

Die Gemeinden

- schaffen Fachstellen Sport respektive Sporkoordination.

- kooperieren zum Thema Sport und Bewegung mit umliegenden Gemeinden und unterstützen den Ausbau regionaler Interessengemeinschaften.