Stellungnahmen

Vernehmlassung 2015/74: Pa.Iv. 14.417 «Nachbesserung der Pflegefinanzierung» · 152 Seiten

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Kommission für soziale Sicherheit

und Gesundheit, Ständerat, SGK-S Bern, 16. Dezember 2015 / AOE 3003 Bern Pflegefinanzierung

Pa.Iv. 14.417 Nachbesserung der Pflegefinanzierung Stellungnahme der FDP.Die Liberalen

Sehr geehrte Damen und Herren

Für Ihre Einladung zur Anhörung oben genannter Vorlage danken wir Ihnen. Gerne geben wir Ihnen im Folgenden von unserer Position Kenntnis.

Um klar festzulegen, welcher Kanton für die Restfinanzierung von Pflegeleistungen zuständig ist, schlägt die SGK-SR vor, die Restfinanzierung der Pflege analog zur Regelung der Ergänzungsleistungen zu formulieren. Die FDP unterstützt diese Neuregelung:

Wird die Restfinanzierung klar geregelt, stärkt dies die Rechtssicherheit und verringert Zuständigkeitsstreitigkeiten. Der für die Restkostenfinanzierung zuständige Kanton ist schnell bestimmt, da ein Umzug in ein Pflegeheim nichts an der Zuständigkeit des bisherigen Wohnsitzkantons ändert. Durch die Neuregelung können ausserdem negative Anreize unterbunden werden, welche die Niederlassungsfreiheit einschränken. Wäre der Standortkanton für die Restfinanzierung zuständig, könnten Heime den Eintritt von ausserkantonalen Patienten erschweren, um eine finanzielle Belastung zu verhindern. Es würden ausserdem diejenigen Kantone bestraft, welche eine grosse Anzahl an Pflegeplätzen anbieten, die auch von Personen aus anderen Kantonen genutzt werden.

Die Neuregelung stellt eine Kohärenz zwischen der Pflegefinanzierung, den Ergänzungsleistungen und der Sozialhilfe her. Da viele Personen, welche Pflege über längere Zeit in Anspruch nehmen müssen, in den Zuständigkeitsbereich des ELG fallen, ist eine Kohärenz mit dem ELG zu unterstützen.

Kritisch zu betrachten ist aber, dass sich trotz Allem Deckungslücken ergeben können, falls die ausserkantonal erbrachten Leistungen preislich höher sind als die vom Herkunftskanton festgelegten Tarife.

Dies muss in dieser Vorlage noch geregelt werden; sonst drohen lange Streitigkeiten und damit Rechtunsicherheit, bis die Frage vor dem Bundesgericht geklärt wird.

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und die Berücksichtigung unserer Argumente.

Freundliche Grüsse

FDP.Die Liberalen

Der Präsident Der Generalsekretär

Philipp Müller Samuel Lanz

Ständerat