Stellungnahmen
Vernehmlassung 2015/74: Pa.Iv. 14.417 «Nachbesserung der Pflegefinanzierung» · 152 Seiten
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ZIZ IZMIR
KANTON
APPENZELL INNERRHODEN
Landammann und Standeskommission
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Appenzell, 3. Dezember 2015
14.417 s Pa.lv. Nachbesserung der Pflegefinanzierung Stellungnahme Kanton Appenzell I.Rh.
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 9. September 2015, mit welchem Sie zur geplanten Umsetzung der parlamentarischen Initiative „Nachbesserung der Pflegefinanzierung" um eine Stellungnahme bis zum 18. Dezember 2015 ersuchen.
Die Standeskommission hat die Vernehmlassungsunterlagen geprüft und kommt zu folgendem Schluss:
Bei Eintritt in ein ausserkantonales Pflegeheim ist für die Restfinanzierung unbestrittenermassen der Wohnsitzkanton zuständig. Es ist aber in der Praxis leider nicht immer klar, in welchem Kanton der Wohnsitz besteht. Dies führte immer wieder zu Problemen, weshalb die Standeskommission eine gesamtschweizerisch einheitliche Regelung begrüsst.
Die vorgeschlagene Regelung erlaubt im konkreten Fall eine einfache und rasche Bestimmung der Zuständigkeit für die Restfinanzierung bei einem Eintritt in ein Pflegeheim. Langwierige Verfahren zur Klärung der Zuständigkeit fallen mit der Regelung, dass die Zuständigkeit unabhängig von einem allfälligen Wechsel des zivilrechtlichen Wohnsitzes in den Standortkanton des Heims immer beim Wohnsitzkanton vor Eintritt in ein Pflegeheim verbleibt, dahin.
Eine Regelung der Wohnsitzfrage analog des heutigen Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) bietet sich an und macht Sinn. Die Kantone haben so insbesondere die Möglichkeit, die Restfinanzierung mit den Regelungen über die Ergänzungsleistungen abzustimmen, um Finanzierungslücken oder Doppelfinanzierungen zu vermeiden.
Aufgrund dieser Überlegungen befürwortet die Standeskommission die geplante Änderung. Mit der Umsetzung dieser parlamentarischen Initiative sind aber noch nicht alle Probleme im Bereich der Pflegefinanzierung gelöst. Insbesondere sollten die Höhe und die Ausgestaltung der Finanzierung durch die Krankenversicherer neu überdacht werden.
Al 013.12-40.34-85477 1-2