Stellungnahmen
Vernehmlassung 2015/74: Pa.Iv. 14.417 «Nachbesserung der Pflegefinanzierung» · 152 Seiten
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Schweizerische Alzheimervereinigung
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats
3003 Bern
Yverdon-les-Bains, 17. Dezember 2015
14.417 s Pa. Iv. Nachbesserung der Pflegefinanzierung Vernehmlassungsantwort Schweizerische Alzheimervereinigung
Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident, sehr geehrte Damen und Herren
Gerne nehmen wir die Gelegenheit wahr, zur vorgeschlagenen Änderung von Artikel
25a KVG Stellung zu nehmen. Dabei werden wir v.a. diejenigen Punkte behandeln, die aus Sicht der Menschen mit einer Demenzerkrankung und ihren Angehörigen von besonderer Bedeutung sind. Zu den übrigen Punkten verweisen wir auch auf die Eingabe der IG
Pflegefinanzierung, welche wir mitunterzeichnet haben.
1. Allgemeine Bemerkungen
Die Schweizerische Alzheimervereinigung hat schon die ursprüngliche Neuordnung der Pflegefinanzierung (2008) begleitet und schon damals auf die besondere Problematik bei Demenzerkrankungen hingewiesen. Heute zeigt es sich, dass sich die Probleme bei der Finanzierung der Leistungen bei Demenz noch verschärft haben. Der durch eine
Demenzerkrankung verursachte zusätzliche Aufwand bei der Pflege und Betreuung muss – obwohl krankheitsbedingt – immer mehr durch die Betroffenen selber finanziert werden. Eine adäquate Abbildung der Leistungen für demenzkranke Menschen im Gesetz fehlt bis heute, und die Probleme bei der Restfinanzierung verschärfen das Problem noch zusätzlich.
Die Schweizerische Alzheimervereinigung begrüsst es deshalb, dass die Sozial- und
Gesundheitskommission der Ständerats (SGK-SR) einen Nachbesserungsbedarf bei der Pflegefinanzierung erkannt hat. Leider – so zeigt sich heute – beschränkt sich dieser
Vorschlag auf die Frage der Restfinanzierung bei ausserkantonaler Pflege. Die weiteren dringenden Probleme rund um die Restfinanzierung wurden nicht in die Revision