Stellungnahmen
Vernehmlassung 2015/74: Pa.Iv. 14.417 «Nachbesserung der Pflegefinanzierung» · 152 Seiten
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~~ Thurgau~~
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1. Beitrag der Krankenversicherung
Vorab weisen wir darauf hin, dass die Versichererbeitrage seit dem Jahr 2011 unverandert gültig sind und der Kostenentwicklung in der Pflege in keiner Weise Rechnung tragen. Die ursprünglich vorgesehene Finanzierung von sogenannten Restkosten bewegt sich rasch auf eine Hauptfinanzierung zu. Besonders einschneidend wirkt sich dies hinsichtlich der Pflegeheime aus, wo der Finanzierungsanteil in verschiedenen Pflegestufen bereits heute über 55% betragt. Die Beitrage der OKP müssen dringend angehoben werden . ·
2. Akut- und Übergangspflege
Die mit der Pflegefinanzierung im Jahr 2011 eingeführte Akut- und Übergangspflege mussais administrativ aufwendiges Fehlkonstrukt bezeichnet werden. Sie ist entweder ersatzlos aus dem Gesetz zu streichen oder die Leistungen und folglich die Finanzierungsbedingungen sind dringend dem Bedarf anzupassen. Akut- und Übergangspflege konnte einen Stellenwert in der pflegerisch und sozial begleiteten Rückkehr nach Hause für Personen ohne medizinischen Rehabilitationsbedarf haben. Dazu ware jedoch die Ausweitung der Aufenthaltsdauer auf bis zu vier Wochen und die lnkludierung der Betreuungs- und Pensionskosten zwingend .
Wir danken für die wohlwollende Prüfung unserer Anliegen .
Mit freund lichen Grüssen