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Vernehmlassung 2015/99: Teilrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 2 Seiten
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Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung, BMV)
Änderung vom ... Entwurf März 2016
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Berufsmaturitätsverordnung vom 24. Juni 20091 wird wie folgt geändert:
Art. 23 Anerkannte Fremdsprachendiplome
1 Das SBFI kann Fremdsprachendiplome anerkennen.
2 Für Kandidatinnen und Kandidaten, die eine Diplomprüfung für ein anerkanntes Fremdsprachendiplom absolvieren, ersetzt die Diplomprüfung die Abschlussprüfung im entsprechenden Fach.
3 Das Ergebnis der Diplomprüfung wird in die Prüfungsnote gemäss Artikel 24 Absatz 1 umgerechnet.
4 Wurde die Diplomprüfung vor Beginn des Berufsmaturitätsunterrichts absolviert, so ersetzt die Diplomprüfung die Abschlussprüfung nur dann, wenn:
a. die Diplomprüfung zur Erteilung des Fremdsprachendiploms geführt hat;
b. die Diplomprüfung zu Beginn des Berufsmaturitätsunterrichts nicht weiter als 3 Jahre zurückliegt; und
c. das Fremdsprachendiplom im Zeitpunkt der Absolvierung vom SBFI anerkannt war.
II
Diese Verordnung tritt am 1. August 2016 in Kraft.
... Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident:
Johann N. Schneider-Amman
Der Bundeskanzler:
Walter Thurnherr
1 SR 412.103.1
2016–......