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Vernehmlassung 2015/99: Teilrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 2 Seiten

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Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung, BMV)

Änderung vom ... Entwurf März 2016

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Berufsmaturitätsverordnung vom 24. Juni 20091 wird wie folgt geändert:

Art. 23 Anerkannte Fremdsprachendiplome

1 Das SBFI kann Fremdsprachendiplome anerkennen.

2 Für Kandidatinnen und Kandidaten, die eine Diplomprüfung für ein anerkanntes Fremdsprachendiplom absolvieren, ersetzt die Diplomprüfung die Abschlussprüfung im entsprechenden Fach.

3 Das Ergebnis der Diplomprüfung wird in die Prüfungsnote gemäss Artikel 24 Absatz 1 umgerechnet.

4 Wurde die Diplomprüfung vor Beginn des Berufsmaturitätsunterrichts absolviert, so ersetzt die Diplomprüfung die Abschlussprüfung nur dann, wenn:

a. die Diplomprüfung zur Erteilung des Fremdsprachendiploms geführt hat;

b. die Diplomprüfung zu Beginn des Berufsmaturitätsunterrichts nicht weiter als 3 Jahre zurückliegt; und

c. das Fremdsprachendiplom im Zeitpunkt der Absolvierung vom SBFI anerkannt war.

II

Diese Verordnung tritt am 1. August 2016 in Kraft.

... Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident:

Johann N. Schneider-Amman

Der Bundeskanzler:

Walter Thurnherr

1 SR 412.103.1

2016–......