Vorlage
Vernehmlassung 2016/1: Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Japan
Fedlex · Vorlage · Seite 1
Gemeinsame Erklärung mit Japan
GEMEINSAME ERKLÄRUNG
Die Schweizerische Eidgenossenschaft und Japan beabsichtigen die reziproke Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten nach dem Gemeinsamen Meldestandard der OECD und den diesbezüglichen Kommentaren mit Beginn im Jahr 2017 (erste Datenübermittlung im Jahr 2018). Die Schweizerische Eidgenossenschaft und Japan wollen ihre Beziehungen durch die Zusammenarbeit im Steuerbereich zu beidseitigem Nutzen vertiefen. Japan und die Schweizerische Eidgenossenschaft werden einander regelmässig über den Stand der Umsetzung des Gemeinsamen Meldestandards der OECD in Überstimmung mit ihrem innerstaatlichen Recht informieren. Die Schweizerische Eidgenossenschaft und Japan bestätigen, dass die erhaltenen Informationen in ihren Staaten als vertraulich und geschützt im Sinne von Artikel 22 des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und Absatz 1 von Abschnitt 5 der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten gelten. Die Schweizerische Eidgenossenschaft und Japan haben sich gegenseitig über die Selbstanzeigeprogramme in ihrem innerstaatlichen Recht informiert.
Unterzeichnet am 28. Januar 2016
Für den Schweizerischen Bundesrat: Für die Regierung Japans:
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