Vorlage A1

Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 3'895 Seiten

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Tarif 001 - TARMED 1.09, 1.1.2018

02.03 Delegierte Psychotherapie in der Arztpraxis

TARMED 01.09, 1.1.2018

KI-02.03-1 Verrechenbarkeit

Die Leistungen unter diesem Kapitel können nur dann verrechnet werden, wenn sie auf ärztliche Anordnung und unter ärztlicher Überwachung erbracht werden. Der delegierende Facharzt muss über die qualitative Dignität Kinder- und Jugendpsychiatrie,

Psychotherapie oder Psychiatrie und Psychotherapie oder FA Delegierte Psychotherapie verfügen. Ausführende Therapeuten müssen:

• Ein Hochschulstudium im Hauptfach Psychologie einschliesslich Psychopathologie an einer Universität oder an einer Fachhochschule abgeschlossen und ein entsprechendes Diplom (Psychologin/Psychologe FH; Lizentiatsabschluss; für Psychologinnen und Psychologen, welche ihre Hochschulausbildung nach dem Bologna-Modell absolvieren: MSc/ MA) erworben haben;

• Die Anforderungen der schweizerischen Charta für Psychotherapie und/oder der Verbände FSP, SPV oder SBAP zur Verleihung des Fachtitels 'Psychotherapeutin/Psychotherapeut' erfüllen;

• Sofern weitergehende kantonale gesetzliche Vorschriften bezüglich Berufsausübung von PsychologInnen/

PsychotherapeutInnen in delegierter Form bestehen, müssen auch diese erfüllt sein;

• Vom delegierenden Arzt angestellt sein und ihre Leistungen in dessen Praxis erbringen.

Die delegierte Psychotherapie wird pro Arzt auf maximal 4 Therapeuten und/oder 100 Wochenstunden beschränkt. Die

Aufsichtspflicht des delegierenden Arztes muss gewährleistet sein.

Die Dokumentation Zeugnisse, Berichte und Anträge im Zusammenhang mit der delegierten Psychotherapie müssen vom

delegierenden Arzt visiert sein.

Nicht kumulierbar mit

02.0410 Elektrokrampftherapie, Grundleistung

02.0420 Elektrokrampftherapie, unabhängig der Anzahl Stimulationen innerhalb der Therapiesitzung

Leistungen

02.0210 Delegierte psychotherapeutische Behandlung in der Arztpraxis, Einzelsetting, pro 5 Min.

02.0220 Delegierte psychotherapeutische Behandlung in der Arztpraxis, Paarsetting, pro 5 Min.

02.0230 Delegierte psychotherapeutische Behandlung in der Arztpraxis, Familiensetting, pro 5 Min.

02.0240 Delegierte psychotherapeutische Behandlung in der Arztpraxis, Gruppensetting, pro 5 Min.

02.0250 Telefonische Konsultation durch delegierten Psychologen/Psychotherapeuten, pro 5 Min.

02.0261 Aktenstudium in Abwesenheit des Patienten durch delegierten Psychologen/Psychotherapeuten, pro 5 Min.

02.0262 Erkundigungen bei Dritten in Abwesenheit des Patienten durch den delegierten Psychologen/Psychotherapeuten, pro 5

Min.

02.0263 Auskünfte an Angehörige oder andere Bezugspersonen des Patienten in Abwesenheit des Patienten durch den

delegierten Psychologen/Psychotherapeuten, pro 5 Min.

02.0264 Besprechungen mit Therapeuten und Betreuern ausserhalb der regelmässigen Rapporte, in Abwesenheit des Patienten

durch den delegierten Psychologen/Psychotherapeuten, pro 5 Min.

02.0265 Auswertung von Tests in Abwesenheit des Patienten durch den delegierten Psychologen/Psychotherapeuten, pro 5 Min. 02.0266 Verfassen von ausführlichen Berichten, sofern nicht anderweitig entschädigt, in Abwesenheit des Patienten durch den

delegierten Psychologen/Psychotherapeuten, pro 5 Min.

02 Psychiatrie 211 / 3895