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Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 5 Seiten
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Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung
Änderung vom …
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 20. Juni 20141 über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung wird wie folgt geändert:
Art. 2 Tarifstruktur für ärztliche Leistungen
1In der Tarifstruktur für ärztliche Leistungen (TARMED), Version 1.08, vom Bundesrat genehmigt am 15. Juni 20122, werden die Anpassungen nach Anhang 1 vorgenommen.
2Die Tarifstruktur für ärztliche Leistungen (TARMED), Version 1.08, mit den Anpassungen nach Anhang 1 wird als gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur festgelegt.
Art. 2a Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen
Für physiotherapeutische Leistungen wird die Tarifstruktur nach Anhang 2 festgelegt.
II
1Anhang 1 erhält die neue Fassung gemäss Beilage.
2Diese Verordnung erhält neu einen Anhang 2 gemäss Beilage.
1 SR 832.102.5
2 Die Tarifstruktur TARMED, Version 1.08, kann als Version 1.08.0000 eingesehen werden unter www.tarmedsuisse.ch. 2017–…