Vorlage A1

Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 3'895 Seiten

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Tarif 001 - TARMED 1.09, 1.1.2018

Nichtärztliche ambulante psychiatrische Leistungen in 02.04 anerkannten Institutionen und Spitalabteilungen

TARMED 01.09, 1.1.2018

KI-02.04-1 Verrechenbarkeit

Die Leistungen unter diesem Kapitel können nur von anerkannten spitalunabhängigen Institutionen oder Abteilungen von

Spitälern, beide mit Leistungsauftrag entsprechend Ziffer 4 'Gemeindenahe Versorgung' verrechnet werden, die unter der Leitung eines Facharztes stehen, welcher über die qualitative Dignität Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie oder Psychiatrie und Psychotherapie verfügt.

Die Behandlungen erfolgen durch von der Institution/Spitalabteilung angestelltem, nichtärztlichem Personal

(Psychiatrieschwestern und Psychiatriepfleger sowie sozialtherapeutisches Personal wie Sozialpädagogen und Sozialarbeiter mit Zusatzausbildung, dipl. Psychologen und weiteres therapeutisch tätiges, nicht ärztliches Personal mit adäquater Ausbildung).

Es ist die effektive Patientenbehandlungszeit in Rechnung zu stellen.

Pro Woche dürfen max. 4 geleistete Stunden verrechnet werden. Bei Not- und Krisensituationen kann die Limitierung von vier Stunden wöchentlich überschritten werden. Der Versicherer kann dafür eine Begründung verlangen. Im Durchschnitt dürfen über die Behandlungszeit maximal 4 Stunden pro Woche verrechnet werden.

KI-02.04-2 Wegentschädigung

Wenn Leistungen am Arbeitsbereich/Wohnbereich indiziert sind, kann ausnahmsweise der Weg gemäss bilateralen

Vereinbarungen in Rechnung gestellt werden.

KI-02.04-3 Suchtmittelsubstitution

Die zurzeit in der Versuchsphase stehenden Behandlungsprogramme für Suchtmittelsubstitution fallen nicht unter diesen Tarif.

KI-02.04-4 Gemeindenahe Versorgung

Es handelt sich im Speziellen um die sog. 'integrierte psychiatrische Behandlung' gemäss Weiterbildungsprogramm der

Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und der FMH. Diese spitalunabhängigen Institutionen oder Abteilungen von Spitälern dienen dazu, die modernen psychiatrischen Erkenntnisse der gemeindenahen Versorgung (inkl. die sozialpsychiatrische Methode) für schwer kranke Menschen umzusetzen.

Nicht kumulierbar mit

02.0410 Elektrokrampftherapie, Grundleistung

02.0420 Elektrokrampftherapie, unabhängig der Anzahl Stimulationen innerhalb der Therapiesitzung

Leistungen

02.0310 Nichtärztliche ambulante Behandlung in der Psychiatrie, Einzelsetting, pro 5 Min.

02.0320 Nichtärztliche ambulante Behandlung in der Psychiatrie, Paarsetting, pro 5 Min.

02.0330 Nichtärztliche ambulante Behandlung in der Psychiatrie, Familiensetting, pro 5 Min.

02.0340 Nichtärztliche ambulante Behandlung in der Psychiatrie, Gruppensetting, pro 5 Min.

02.0350 Telefonische Konsultation durch nichtärztliches, behandelndes Personal in der Psychiatrie, pro 5 Min.

02.0360 Leistungen in Abwesenheit des Patienten durch nichtärztliches, behandelndes Personal in der Psychiatrie, pro 5 Min.

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