Vorlage A1
Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 3'895 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 3182Fedlex · Vorlage
Tarif 001 - TARMED 1.09, 1.1.2018
29.06 Interventionelle Schmerzdiagnostik und -therapie
TARMED 01.09, 1.1.2018
KI-29.06-1 Leistungsblock LB-57
Die Leistungen des Kapitels 29.06 sind Teile des Leistungsblockes LB-57 und deshalb in einer Sitzung durch den gleichen Facharzt nur unter sich kumulierbar, ansonsten mit keiner anderen Tarifposition.
Ausgenommen sind die Kapitel 00.01, 00.02, 00.08 und die Positionen 00.0850, 00.0855, 00.1510, 00.1580, 00.1590, 05.0010, 05.0020, 05.0030, 24.0015, 35.0210, 35.0220, 35.0510 und 35.0520.
KI-29.06-2 Qualitative Dignität FA Schmerztherapie
1. Erwerb durch Fachärzte
Der Erwerb des FA interventionelle Schmerztherapie steht grundsätzlich allen Fachärzten offen, welche die Bedignungen gemäss ihrem Weiterbildungsprogramm zum Facharzt erfüllen.
2. Erwerb durch Besitzstandswahrer
Ärzte, welche Tarifpositionen aus dem Kapitel 29 Schmerztherapie im "Besitzstand" haben, können den Fähigkeitsausweis FA Interventionelle Schmerztherapie auf Antrag bei der SSIPM - ohne weitere Voraussetzungen zu erfüllen - beantragen. Frist: bis 1 Jahr nach der Inkraftsetzung des neuen Tarifs.
3. Pflicht zur Rezertifizierung des FA
Nach Erlangen des FA Interventionelle Schmerztherapie stehen die Leistungserbringer in der Pflicht durch fachspezifische Fortbilung die Anforderungen ständig zu aktualisieren/rezertifizieren.
KI-29.06-3 Sparte Interventionelle Schmerztherapie
Für die Sparte Interventionelle Schmerztherapie ist eine Selbstdeklaration gemäss Spartenkonzept erforderlich. Voraussetzung für die Anerkennung ist das Vorhandensein eines BV-TV.
KI-29.06-4 BV-TV-Kontrolle
Die Tarifpositionen der Kapitel 29.06.02, 29.06.03 und 29.06.04 sind nur abrechenbar, wenn sie unter BV-TV-Kontrolle mit obligater Bilddokumentation erfolgen.
KI-29.06-5 Vorbereitung des Patienten
Die Tarifpositionen Interventionelle Schmerztherapie beinhalten immer Punktion, Injektion von Medikamenten, Kontrastmittel und allf. Lokalanästhesie.
Nicht kumulierbar mit
29.05 Allgemeine Schmerztherapie
Unterkapitel
29.06.01 Interventionelle Schmerzdiagnostik und -therapie: Grundleistung
29.06.02 Interventionelle Schmerzdiagnostik und -therapie: Region Wirbelsäule
29.06.03 Interventionelle Schmerzdiagnostik und -therapie: Sympathische Ganglien, N. trigeminus, periphere Nerven
29.06.04 Interventionelle Schmerzdiagnostik und -therapie unter Ultraschallkontrolle
29.06.05 Interventionelle Schmerzdiagnostik und -therapie: Intravenöse Regionalanalgesie
Interventionelle Schmerzdiagnostik und -therapie: 29.06.01 Grundleistung
TARMED 01.09, 1.1.2018
Keine Interpretationen
Leistungen
29.2000 Behandlung und problemorientierte Untersuchung durch den Facharzt mit FA Schmerztherapie, pro 5 Min.
29 Schmerztherapie 3182 / 3895