Vorlage A1
Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 3'895 Seiten
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Tarif 001 - TARMED 1.09, 1.1.2018
32 Radioonkologie, Strahlentherapie
TARMED 01.09, 1.1.2018
KI-32-1 Zugang
Der Zugang für die Applikation von Brachytherapie ist nicht Bestandteil der entsprechenden Tarifposition, vgl. entsprechende Tarifpositionen (Oesophagoskopie, usw.).
KI-32-2 Hyperthermie bei Strahlentherapie
Die allf. oberflächliche u/o tiefe Hyperthermie bei Strahlentherapie ist integraler Teil der entsprechenden Tarifposition und kann nicht separat abgegolten werden.
KI-32-3 Technische Grundleistung (Wechselzeit)
Bei sämtlichen Radioonkologie-Leistungen (inkl. Strahlentherapie) kann für die technisch bedingte Wechselzeit die entsprechende technische Grundleistung 1 x pro Sitzung in Rechnung gestellt werden.
KI-32-4 Definition der Oberflächenregionen
Siehe KI-39.13.
KI-32-5 Leistungsblock LB-55
Die Tarifpositionen aus Kapitel 32 sind für Fachärzte für Radioonkologie Teile eines Leistungsblockes und deshalb in einer Sitzung durch den gleichen Facharzt nur unter sich kumulierbar, ansonsten mit keiner anderen Tarifposition.
Ausgenommen sind die Tarifpositionen Dringlichkeitszuschläge und Notfallzuschläge, Kapitel 00.08.
Weitere Ausnahmen sind ausdrücklich erwähnt.
KI-32-6 Material/Medikamente
Materialien die für die Dokumentation benötigt werden (z.B. Film, Röntgenbild) sind Bestandteil der technischen Leistung und können somit nicht zusätzlich verrechnet werden.
Zusätzlich verrechenbar sind im Zusammenhang mit bildgebenden Leistungen Katheter, Kontrastmittel, Radiopharmaka, Kits und Ähnliches, deren Einkaufspreis (inkl. MWST) pro Einzelstück CHF 3.-- übersteigt. Verrechnet wird der Einstandspreis (Stückpreis auf der Basis der Jahreseinkaufsmenge).
KI-32-7 Bestrahlungsphase
Eine Bestrahlungsphase ist zeitlich zusammenhängend (mehrere Tage bis mehrere Wochen). Während der ganzen Phase wird mit dem gleichen Bestrahlungsplan (gleiche Lagerung, gleiche Ausblockung) bestrahlt. Die Schonung gesunder Gewebe oder die Reaktion des Tumors erfordert oft eine oder mehrere Umstellungen mit neuem Bestrahlungsplan also eine neue
Bestrahlungsphase.
Nicht kumulierbar mit
LG-48 Alleinige radioonkologische Leistungen
Unterkapitel
32.01 Radioonkologie, Strahlentherapie: fachärztliche Zuschläge, Grundkonsultation Radioonkologie, Grundtaxe Arztpraxis 32.02 Radioonkologie, Strahlentherapie: Vorbereitung, Kontrolle
32.03 Radioonkologie, Strahlentherapie: Konventionelle Strahlentherapie (Oberflächentherapie/Halbtiefentherapie)
32.04 Radioonkologie, Strahlentherapie: Hochvolttherapie (Beschleunigertherapie, Cobalttherapie)
32.05 Radioonkologie, Strahlentherapie: Stereotaktische Radiotherapie SRT
32.06 Radioonkologie, Strahlentherapie: Ganzkörper-Bestrahlung
32.07 Radioonkologie, Strahlentherapie: Hyperthermie
32.08 Radioonkologie, Strahlentherapie: Brachytherapie
32.09 Technische Grundleistungen für Radioonkologie, Strahlentherapie
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