Vorlage A1

Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 3'895 Seiten

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Tarif 001 - TARMED 1.09, 1.1.2018

32 Radioonkologie, Strahlentherapie

TARMED 01.09, 1.1.2018

KI-32-1 Zugang

Der Zugang für die Applikation von Brachytherapie ist nicht Bestandteil der entsprechenden Tarifposition, vgl. entsprechende Tarifpositionen (Oesophagoskopie, usw.).

KI-32-2 Hyperthermie bei Strahlentherapie

Die allf. oberflächliche u/o tiefe Hyperthermie bei Strahlentherapie ist integraler Teil der entsprechenden Tarifposition und kann nicht separat abgegolten werden.

KI-32-3 Technische Grundleistung (Wechselzeit)

Bei sämtlichen Radioonkologie-Leistungen (inkl. Strahlentherapie) kann für die technisch bedingte Wechselzeit die entsprechende technische Grundleistung 1 x pro Sitzung in Rechnung gestellt werden.

KI-32-4 Definition der Oberflächenregionen

Siehe KI-39.13.

KI-32-5 Leistungsblock LB-55

Die Tarifpositionen aus Kapitel 32 sind für Fachärzte für Radioonkologie Teile eines Leistungsblockes und deshalb in einer Sitzung durch den gleichen Facharzt nur unter sich kumulierbar, ansonsten mit keiner anderen Tarifposition.

Ausgenommen sind die Tarifpositionen Dringlichkeitszuschläge und Notfallzuschläge, Kapitel 00.08.

Weitere Ausnahmen sind ausdrücklich erwähnt.

KI-32-6 Material/Medikamente

Materialien die für die Dokumentation benötigt werden (z.B. Film, Röntgenbild) sind Bestandteil der technischen Leistung und können somit nicht zusätzlich verrechnet werden.

Zusätzlich verrechenbar sind im Zusammenhang mit bildgebenden Leistungen Katheter, Kontrastmittel, Radiopharmaka, Kits und Ähnliches, deren Einkaufspreis (inkl. MWST) pro Einzelstück CHF 3.-- übersteigt. Verrechnet wird der Einstandspreis (Stückpreis auf der Basis der Jahreseinkaufsmenge).

KI-32-7 Bestrahlungsphase

Eine Bestrahlungsphase ist zeitlich zusammenhängend (mehrere Tage bis mehrere Wochen). Während der ganzen Phase wird mit dem gleichen Bestrahlungsplan (gleiche Lagerung, gleiche Ausblockung) bestrahlt. Die Schonung gesunder Gewebe oder die Reaktion des Tumors erfordert oft eine oder mehrere Umstellungen mit neuem Bestrahlungsplan also eine neue

Bestrahlungsphase.

Nicht kumulierbar mit

LG-48 Alleinige radioonkologische Leistungen

Unterkapitel

32.01 Radioonkologie, Strahlentherapie: fachärztliche Zuschläge, Grundkonsultation Radioonkologie, Grundtaxe Arztpraxis 32.02 Radioonkologie, Strahlentherapie: Vorbereitung, Kontrolle

32.03 Radioonkologie, Strahlentherapie: Konventionelle Strahlentherapie (Oberflächentherapie/Halbtiefentherapie)

32.04 Radioonkologie, Strahlentherapie: Hochvolttherapie (Beschleunigertherapie, Cobalttherapie)

32.05 Radioonkologie, Strahlentherapie: Stereotaktische Radiotherapie SRT

32.06 Radioonkologie, Strahlentherapie: Ganzkörper-Bestrahlung

32.07 Radioonkologie, Strahlentherapie: Hyperthermie

32.08 Radioonkologie, Strahlentherapie: Brachytherapie

32.09 Technische Grundleistungen für Radioonkologie, Strahlentherapie

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