Bericht Gutachten 2
Vernehmlassung 2017/41: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG) · 64 Seiten
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Generalsekretariat UVEK Motion Ritter - Entschädigung bei Enteignungen von Kulturland
5.2.1 Beispiel des Kantons Zürich
Im Kanton Zürich wird in der Handänderungsstatistik bei jeder Transaktion von Land der Grund der Handänderung statistisch erfasst. Insgesamt machen Enteignungen nur einen sehr geringen Anteil an allen Grundstückstransaktionen aus, wie nachfolgendes Diagramm zeigt. Für das im Diagramm abgebildete Jahr 2015 betrug der Anteil an Handänderungen durch Enteignungen 1.8 %.
Abbildung 4: Häufigkeitsver-12000 teilung der Anzahl Handände-10 000 rungen nach Transaktionsart
für den Kanton Zürich im Jahr 2015 Quelle: Statistisches Amt des Kantons Zürich, Handänderungsstatistik Kauf Erb, Erbvorbezug Abtretung, Enteignung Andere
Schenkung
Bei den Enteignungen geht nur eine sehr kleine Fallzahl auf Enteignungen gemäss EntG zurück. Im Kanton Zürich enteignete der Bund in den Jahren 2007 bis 2015 insgesamt 129 Grundstücke, davon betrafen 72 Enteignungen Kulturland, die grosse Mehrheit davon im Jahr 2015. In den Jahren 2007 bis 2014 hingegen wurden Enteignungen primär durch den Kanton und die Gemeinden vorgenommen.
Abbildung 5: Häufigkeitsver-140
teilung der Anzahl Enteignun-120
gen im Kanton Zürich nach 100 Jahr und nach Körperschaft 80 des Enteigners 60 Quelle: Statistisches Amt des Kantons Zürich, Handände-40
rungsstatistik 20
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 20142015
•Bund Kanton Gemeinde
Werden anstatt der Anzahl Arealen die betroffenen Flächen betrachtet, dann nimmt die relative Wichtigkeit durch den Bund wiederum zu, weil der Flächenverbrauch bei Projekten, bei denen das EntG zur Anwendung kommt, überdurchschnittlich gross ist.