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Vernehmlassung 2017/51: Wiederherstellung der Souveränität der Kantone bei Wahlfragen. Änderung der Bundesverfassung · 3 Seiten
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Bundesbeschluss Vorentwurf über die Souveränität der Kantone bei der Festlegung ihrer Wahlverfahren
Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom …1
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom …2,
beschliesst:
I
Die Bundesverfassung3 wird wie folgt geändert:
Art. 39 Abs. 1 und 1bis
1Der Bund regelt die Ausübung der politischen Rechte in eidgenössischen Angelegenheiten.
1bisDie Kantone regeln die Ausübung der politischen Rechte in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten. Sie sind frei in der Ausgestaltung der Verfahren zur Wahl ihrer Behörden und ihrer Vertreterinnen und Vertreter im Ständerat nach dem Grundsatz des Majorzes, des Proporzes oder einer Mischform. Sie sind frei in der Festlegung ihrer Wahlkreise und spezieller Wahlrechtsregelungen.
Minderheit (Comte, Bruderer Wyss, Cramer, Minder, Stöckli)
Art. 39 Abs. 1 und 1bis
1Der Bund regelt die Ausübung der politischen Rechte in eidgenössischen Angelegenheiten.
1bisDie Kantone regeln die Ausübung der politischen Rechte in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten. Sie können für Wahlen ein Proporz-, ein Majorz-
1 BBl 2017 ...
2 Wird später im Bundesblatt veröffentlicht.
3 SR 101 2017–......