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Vernehmlassung 2017/62: Änderung von Anhang 1 der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) · 3 Seiten
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Anhang 1 (Art. 14 und 77 Bst. b)
Berufskrankheiten
Liste der schädigenden Stoffe und der arbeitsbedingten Erkrankungen nach Artikel 14 der Verordnung
Ziff. 1
Eintrag «Arylamine» Aufgehoben
Folgende Stoffe in alphabetischer Reihenfolge einfügen:
Acrylate Desinfektionsmittel: Alkohole, Kresole, Alde-Aliphatische Amine hyde, Biguanide und quartäre Ammoniumver-Aromatische Amine bindungen
Glutaraldehyd
Isothiazolinone
Para-Phenylendiamin Synthetische Kühlschmiermittel
Tenside
Ziff. 2
2. Als arbeitsbedingte Erkrankungen im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 des Gesetzes gelten:
Erkrankungen Arbeiten
a. Erkrankungen durch physikalische Einwirkun-
gen:
Hautblasen, -risse, -schrunden, -schürfungen, Alle Arbeiten
-schwielen
Chronische Erkrankungen der Schleimbeutel Alle Arbeiten
durch ständigen Druck
Drucklähmung der Nerven Alle Arbeiten
So genannte Sehnenscheidenentzündung Alle Arbeiten
(Peritendinitis crepitans)
Erhebliche Schädigungen des Gehörs Arbeiten im Lärm
Erkrankungen durch Arbeit in Druckluft Alle Arbeiten