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Vernehmlassung 2017/62: Änderung von Anhang 1 der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) · 3 Seiten

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Anhang 1 (Art. 14 und 77 Bst. b)

Berufskrankheiten

Liste der schädigenden Stoffe und der arbeitsbedingten Erkrankungen nach Artikel 14 der Verordnung

Ziff. 1

Eintrag «Arylamine» Aufgehoben

Folgende Stoffe in alphabetischer Reihenfolge einfügen:

Acrylate Desinfektionsmittel: Alkohole, Kresole, Alde-Aliphatische Amine hyde, Biguanide und quartäre Ammoniumver-Aromatische Amine bindungen

Glutaraldehyd

Isothiazolinone

Para-Phenylendiamin Synthetische Kühlschmiermittel

Tenside

Ziff. 2

2. Als arbeitsbedingte Erkrankungen im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 des Gesetzes gelten:

Erkrankungen Arbeiten

a. Erkrankungen durch physikalische Einwirkun-

gen:

Hautblasen, -risse, -schrunden, -schürfungen, Alle Arbeiten

-schwielen

Chronische Erkrankungen der Schleimbeutel Alle Arbeiten

durch ständigen Druck

Drucklähmung der Nerven Alle Arbeiten

So genannte Sehnenscheidenentzündung Alle Arbeiten

(Peritendinitis crepitans)

Erhebliche Schädigungen des Gehörs Arbeiten im Lärm

Erkrankungen durch Arbeit in Druckluft Alle Arbeiten