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Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 324 Seiten
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Vernehmlassung Einleitung
Verordnung Vorschläge zur Stellungnahme Seite (SR-Nr.)
wird unter Auflagen zugelassen
Vereinfachung und administrative Entlastung bei bestimmten Aufzeichnungen
Landwirtschaftliche Ersatz der topografischen Papierkarten durch eine91
Zonen-Verordnung digitale Darstellung im Geoportal des Bundes (912.1) map.geo.admin.ch
BLW, Kantone und Gemeinden verpflichten, den rechtlich verbindlichen Bundes-Geobasisdatensatz der landwirtschaftlichen Zonen und Gebiete in ihren geografischen Informationssystemen und amtlichen öffentlichen Geoportalen aktuell zu halten
Strukturverbesserungs- Diverse Massnahmen zur Stärkung der Wirtschaft-97
verordnung, SVV lichkeit der Betriebe treffen
(913.1) Beiträge für bauliche Massnahmen zur Verwirkli-
chung ökologischer Ziele in allen Zonen einführen
Umsetzung verschiedener administrativer Vereinfachungen
Anpassung der Grundsatzverfügungen bzw. Vereinbarungen, damit nicht bereits bei deren Erlass der gesamte Mittelbedarf der Projekte dem Verpflichtungskredit belastet wird
Verordnung über die Auf eine generelle Obergrenze der Darlehen ver-113
sozialen Begleitmass- zichten; Kompetenz für die Kantone einrichten, eine nahmen, SBMV auf ihre Verhältnisse angepasste Obergrenze für (914.11) Betriebshilfedarlehen zu bestimmen
Grenzbetrag erhöhen und dadurch weniger Genehmigungsfälle für das BLW erreichen
Landwirtschaftsbera- Zielsetzungen, Förderkriterien und Vollzug von Fi-117
tungsverordnung nanzhilfen für Vorabklärungen mit den entspre-(915.1) chenden Regelungen in der QuNaV harmonisieren
Zielsetzung von Finanzhilfen auf Vorabklärungen für innovative Projekte einschränken
Agrareinfuhrverord- Änderung des Zuteilungsverfahrens „nach der Rei-123
nung, AEV (916.01) henfolge des Eingangs der Gesuche beim BLW“
und beim Teilzollkontingent Nr. 07.3 Verschiedene Milchprodukte (sog. „Joghurtkontingent“), das nach diesem Verfahren verteilt wird
Aufhebung der GEB-Pflicht für Samen von Tomaten und Cicorino rosso
Dauerhafte Erhöhung des Teilzollkontingents Nr. 09.1 für Konsumeier ab dem 1. Dezember 2017 um 1000 Tonnen, wodurch auch die Gesamtmenge des Zollkontingents Nr. 09 für Vogeleier erhöht wird
Das Zollkontingent Nr. 27 für Brotgetreide soll in zahlreicheren und entsprechend kleineren Teilmengen freigegeben werden