Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Tabelle A5.03 Bundesbeiträge werden den Kantonen für folgende Aufgabengebiete

Tab. A5.03 Bundesbeiträge an die Kantone, nach Aufgabengebieten; Jahr 2015ausgerichtet

Beispiele

finanziell Betrag in Rubrik Aufgabengebiet

bedeutender Mio. CHF Unterrubriken

1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung188

2 Bildung 2'727 23 + 26 Berufsbildung771

27 Hochschulen 1'357 3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche37

5 Soziale Sicherheit 4'913 51 Krankheit und Unfall 2'355 52 Invalidität727

53 Alter und Hinterlassene732

6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung 2'129 61 Strassenverkehr 1'847 62 Öffentlicher Verkehr282

7 Umweltschutz und Raumordnung446

74 Verbauungen183

8 Volkswirtschaft 3'137 81 Landwirtschaft 2'894

Total Total Bundesbeiträge 13'576 Quelle: EFV, Finanzstatistik "Finanzierungsrechnung: Transferausgaben zwischen den öffentlichen

Haushalten nach Funktionen", Arbeitblatt "BK"

In den obenstehenden Tabellen sind nur jene Transferzahlungen des Bundes berücksichtigt, welche den Kantonshaushalten zufliessen, nicht aber Zahlungen, die an Dritte in den Kantonen ausgerichtet werden, wie z.B. Löhne der Mitarbeitenden der Bundesverwaltungen, Beiträge des Bundes, welche direkt an Dritte und nicht über die Kantonshaushalte ausbezahlt werden (z.B. solche an die SBB und an die konzessionierten Transportunternehmungen des öffentli- chen Verkehrs), Beschaffungen des Bundes von Gütern und Dienstleistungen, einschliesslich beispielsweise die zivilen und militärischen Bundesbauten, oder die Aufwendungen der ETHs. Im Zentrum steht also die finanzpolitische und nicht eine volks- bzw. regionalwirtschaftliche Sicht. Die Beschränkung auf die Transfers an die Kantonshaushalte hat folgende Gründe:

– Die in der Tabelle berücksichtigten Transferzahlungen haben den Zweck, die Haushalte der

Kantone gezielt zu stärken. Demgegenüber finanziert der Bund mit anderen Ausgaben im Inland namentlich auch die Aufgaben in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich. Den letztgenannten Zahlungen kommt somit eine völlig andere Funktion zu.

– Eine Beschränkung auf die Transfers an die Kantonshaushalte hat den Vorteil, dass die Zah-

lungen klar abgrenzbar sind. Würden auch weitere Zahlungen des Bundes berücksichtigt, wäre eine klare Abgrenzbarkeit nicht mehr gegeben; der Entscheid, welche Zahlungen ebenfalls noch zu berücksichtigen wären, würde arbiträr.