Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
– Die Zuscheidung der übrigen Ausgaben des Bundes auf die Kantone ist mit grossen erhe-
bungstechnischen und methodischen Problemen verbunden.
Gemessen an den Beträgen pro Einwohner fliessen einigen Kantonen auffallend hohe Bun- desbeiträge zu. Darunter fallen namentlich die Kantone Graubünden und Jura, aber auch Uri, Basel-Stadt und Appenzell-Innerrhoden. Es handelt sich allerdings durchwegs um Kantone mit geringer Bevölkerungsdichte, was bis zu einem gewissen Grad zwangsläufig hohe Pro-Kopf-Ausgaben zur Folge hat. Die beiden erstgenannten Kantone, Graubünden und Jura, liegen denn auch bezüglich ihrer „Netto“-Pro-Kopf-Ausgaben, das heisst jener Ausgaben, die sie nach Abzug der Bundesbeiträge aus eigenen Mitteln zu finanzieren haben, in der oberen Rang- listenhälfte der Kantone (vgl. dazu auch Ziff. 4.5.2). Zudem kann aus den aufgeführten Zah- lungen nicht ohne Weiteres geschlossen werden, dass ausschliesslich die jeweiligen Kantone davon profitieren; namentlich dort, wo es um kantonal erbrachte Leistungen geht, die über die Kantonsgrenzen hinweg genutzt werden können (z.B. in den Bereichen Hochschulen oder Verkehr).
Zu beachten ist, dass die dargestellte Gesamtheit der Transferzahlungen Bund – Kantone (und insbesondere deren Verteilung auf die einzelnen Kantone) bei der NFA nicht die relevante Grösse war. Im Gegenteil war es das erklärte Ziel der Reform, interkantonale Verteilungsziele ausschliesslich mit Hilfe des neuen Finanzausgleichs im engeren Sinn zu erreichen.