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Vernehmlassung 2018/34: Planungsbeschluss zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums · 2 Seiten

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Bundesbeschluss Entwurf über die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 28 Absätze 1bis Buchstabe c und 3 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 20021,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …2,

beschliesst:

Art. 1

Der Luftraum der Schweiz wird mit Kampfflugzeugen und mit Systemen zur bodengestützten Luftverteidigung geschützt.

Art. 2

Der Bundesrat wird beauftragt, die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums durch Beschaffungen von neuen Kampfflugzeugen und eines Systems zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite so zu planen, dass die Erneuerung bis Ende 2030 abgeschlossen ist.

Art. 3

Bei der Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums sind folgende Eckwerte einzuhalten:

a. Es wird ein Finanzvolumen von maximal 8 Milliarden Franken festgelegt (Stand Landesindex der Konsumentenpreise Januar 2018).

b. Ausländische Firmen, die für die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums Aufträge erhalten, müssen 100% des Vertragswertes durch die Vergabe von Aufträgen in der Schweiz (Offsets) kompensieren.

c. Die Beschaffungen werden den Räten in einem oder mehreren Rüstungsprogrammen beantragt.

1 SR 171.10

2 …