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Vernehmlassung 2018/87: Aufhebung der Industriezölle · 291 Seiten

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Zolltarifgesetz

streichen: 8414.5930 der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Kühlung von Mikroprozessoren,

Fernmeldegeräten, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen oder Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art

streichen: andere

streichen: 8414.5991 im Stückgewicht von mehr als 100 kg

streichen: 8414.5992 im Stückgewicht von nicht mehr als 100 kg

8414.6000 Abzugshauben mit einer grössten waagrechten Seitenlänge von nicht mehr als 120 cm

neue Num. 8414.8000 andere

streichen: 8414.8010 im Stückgewicht von mehr als 100 kg

streichen: 8414.8020 im Stückgewicht von nicht mehr als 100 kg

neue Num. 8414.9000 Teile

streichen: 8414.9010 im Stückgewicht von mehr als 100 kg

streichen: 8414.9020 im Stückgewicht von nicht mehr als 100 kg

8415 Klimageräte, bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehaltes der Luft, einschliesslich solcher, bei denen der Feuchtigkeitsgrad nicht separat regulierbar ist

8415.1000 der zum Befestigen an Fenstern, Wänden, Decken oder Böden hergerichteten Art, in Form von Kompaktgeräten oder «Split-Systemen» (bestehend aus getrennt voneinander plazierten Elementen)

8415.2000 von der Art, wie sie für den Komfort von Passagieren in Automobilen verwendet werden

andere

neue Num. 8415.8100 mit Kälteerzeugungsvorrichtung und Ventil zum Umkehren der Richtung des

Wärmekreislaufs (reversible Wärmepumpen)

streichen: 8415.8110 im Stückgewicht von mehr als 500 kg