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Vernehmlassung 2018/87: Aufhebung der Industriezölle · 291 Seiten
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Zolltarifgesetz
streichen: 8415.8120 im Stückgewicht von nicht mehr als 500 kg
neue Num. 8415.8200 andere, mit Kälteerzeugungsvorrichtung
streichen: 8415.8210 im Stückgewicht von mehr als 500 kg
streichen: 8415.8220 im Stückgewicht von nicht mehr als 500 kg
neue Num. 8415.8300 ohne Kälteerzeugungsvorrichtung
streichen: 8415.8310 im Stückgewicht von mehr als 500 kg
streichen: 8415.8320 im Stückgewicht von nicht mehr als 500 kg
8415.9000 Teile
8416 Brenner für Feuerungen, die mit flüssigen Brennstoffen, pulverisierten festen Brennstoffen oder Gas betrieben werden; automatische Feuerungen, einschliesslich ihrer Beschicker, mechanischen Roste, mechanischen Vorrichtungen zum Entfernen der Asche und ähnlichen Vorrichtungen
neue Num. 8416.1000 Brenner für flüssige Brennstoffe
streichen: 8416.1010 im Stückgewicht von mehr als 100 kg
streichen: 8416.1020 im Stückgewicht von nicht mehr als 100 kg
neue Num. 8416.2000 andere Brenner, einschliesslich kombinierte Brenner
streichen: 8416.2010 im Stückgewicht von mehr als 100 kg
streichen: 8416.2020 im Stückgewicht von nicht mehr als 100 kg
neue Num. 8416.3000 automatische Feuerungen, einschliesslich ihrer Beschicker, mechanischen Roste,
mechanischen Vorrichtungen zum Entfernen der Asche und ähnlichen Vorrichtungen
streichen: 8416.3010 im Stückgewicht von mehr als 5000 kg
streichen: 8416.3020 im Stückgewicht von nicht mehr als 5000 kg
neue Num. 8416.9000 Teile
streichen: 8416.9010 für Brenner für flüssige Brennstoffe
streichen: 8416.9020 für andere Brenner