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Vernehmlassung 2018/87: Aufhebung der Industriezölle · 291 Seiten

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Zolltarifgesetz

streichen: 8421.2993 im Stückgewicht von nicht mehr als 100 kg

Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Gasen

8421.3100 Luftansaugfilter für Motoren mit Funken- oder Kompressionszündung

neue Num. 8421.3900 andere

streichen: 8421.3940 mit Gehäuse aus rostfreiem Stahl, mit einem Innendurchmesser der Einlass- und

Auslassrohre von nicht mehr als 1,3 cm

streichen: andere

streichen: 8421.3991 im Stückgewicht von mehr als 5000 kg

streichen: 8421.3992 im Stückgewicht von mehr als 100 kg, jedoch nicht mehr als 5000 kg

streichen: 8421.3993 im Stückgewicht von nicht mehr als 100 kg

Teile

neue Num. 8421.9100 von Zentrifugen, einschliesslich von Trockenschleudern

streichen: 8421.9141 im Stückgewicht von mehr als 100 kg

streichen: 8421.9142 im Stückgewicht von nicht mehr als 100 kg

neue Num. 8421.9900 andere

streichen: 8421.9930 von Maschinen und Apparaten der Nrn. 8421.2940 und 8421.3940

streichen: andere

streichen: 8421.9991 im Stückgewicht von mehr als 100 kg

streichen: 8421.9992 im Stückgewicht von nicht mehr als 100 kg

8422 Geschirrspülmaschinen; Maschinen und Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschliessen, Verkorken oder Etikettieren von Flaschen, Büchsen, Säcken oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Verkapseln von Flaschen, Töpfen, Tuben und dergleichen Behältnissen; andere Maschinen und Apparate zum Verpacken von Waren (einschliesslich Maschinen und Apparate zum Verpacken mittels Schrumpffolie); Maschinen und Apparate zum Versetzen von Getränken mit Kohlensäure