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Vernehmlassung 2018/87: Aufhebung der Industriezölle · 291 Seiten
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Zolltarifgesetz
streichen: 8501.5120 im Stückgewicht von mehr als 1 kg, jedoch nicht mehr als 5 kg
streichen: 8501.5130 im Stückgewicht von nicht mehr als 1 kg
8501.5200 mit einer Leistung von mehr als 750 W, jedoch nicht mehr als 75 kW neue Num. 8501.5300 mit einer Leistung von mehr als 75 kW
streichen: 8501.5310 im Stückgewicht von mehr als 5000 kg
streichen: 8501.5320 im Stückgewicht von nicht mehr als 5000 kg
Wechselstromgeneratoren (Alternatoren)
neue Num. 8501.6100 mit einer Leistung von nicht mehr als 75 kVA
streichen: 8501.6110 im Stückgewicht von mehr als 50 kg
streichen: 8501.6120 im Stückgewicht von nicht mehr als 50 kg
8501.6200 mit einer Leistung von mehr als 75 kVA, jedoch nicht mehr als 375 kVA 8501.6300 mit einer Leistung von mehr als 375 kVA, jedoch nicht mehr als 750 kVA neue Num. 8501.6400 mit einer Leistung von mehr als 750 kVA
streichen: 8501.6410 im Stückgewicht von mehr als 5000 kg
streichen: 8501.6420 im Stückgewicht von nicht mehr als 5000 kg
8502 Stromerzeugungsaggregate und elektrische rotierende Umformer
Stromerzeugungsaggregate, angetrieben durch Kolbenmotoren mit Kompressionszündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren)
8502.1100 mit einer Leistung von nicht mehr als 75 kVA
8502.1200 mit einer Leistung von mehr als 75 kVA, jedoch nicht mehr als 375 kVA 8502.1300 mit einer Leistung von mehr als 375 kVA
8502.2000 Stromerzeugungsaggregate, angetrieben durch Kolbenmotoren mit Funkenzündung (Verbrennungsmotoren)
andere Stromerzeugungsaggregate
8502.3100 Durch Windkraft angetrieben