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Vernehmlassung 2018/87: Aufhebung der Industriezölle · 291 Seiten

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Zolltarifgesetz

streichen: 4601.9310 Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch zu Bändern vereinigt

streichen: 4601.9390 andere

neue Num. 4601.9400 aus anderen pflanzlichen Stoffen

streichen: 4601.9410 Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch zu Bändern vereinigt

streichen: 4601.9490 andere

neue Num. 4601.9900 andere

streichen: 4601.9910 Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch zu Bändern vereinigt streichen: 4601.9990 andere

… 4802 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, der zum Schreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken verwendeten Art, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, in allen Grössen und Formaten, ausgenommen Papiere der Nrn. 4801 oder 4803; Büttenpapiere und Büttenpappen (handgeschöpft)

4802.1000 Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft)

neue Num. 4802.2000 Rohpapier und Rohpappe für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder

elektroempfindliche Papiere und Pappen

streichen: 4802.2010 in Rollen mit einer Breite von mehr als 15 cm oder in Bogen, die ungefaltet auf

mindestens einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen mehr als 15 cm messen streichen: 4802.2090 andere

4802.4000 Tapetenrohpapier

andere Papiere und Pappen, ohne mechanisch oder chemisch-mechanisch gewonnene Fasern oder mit einem auf den gesamten Fasergehalt bezogenen Anteil an solchen Fasern von nicht mehr als 10 Gewichtsprozent

neue Num. 4802.5400 mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g