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Vernehmlassung 2018/87: Aufhebung der Industriezölle · 291 Seiten

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Zolltarifgesetz

streichen: 4807.0090 andere

… 4810 Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen solche mit anderem Strich oder Überzug, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, in allen Grössen und Formaten

Papiere und Pappen der zum Schreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken verwendeten Art, ohne mechanisch oder chemisch-mechanisch gewonnene Fasern oder mit einem auf den gesamten Fasergehalt bezogenen Anteil an solchen Fasern von nicht mehr als 10 Gewichtsprozent

neue Num. 4810.1300 in Rollen

streichen: 4810.1310 mit einer Breite von mehr als 15 cm

streichen: 4810.1390 andere

neue Num. 4810.1400 in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen

nicht mehr als 297 mm messen

streichen: 4810.1410 auf mindestens einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen mehr als 15 cm

messend

streichen: 4810.1490 andere

4810.1900 andere

Papiere und Pappen, der zum Schreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken verwendeten Art, mit einem auf den gesamten Fasergehalt bezogenen Anteil an mechanisch oder chemisch-mechanisch gewonnenen Fasern von mehr als 10 Gewichtsprozent

neue Num. 4810.2200 leichtgestrichenes Papier, sog. «LWC-Papier»

streichen: 4810.2210 in Rollen mit einer Breite von mehr als 15 cm oder in Bogen, die ungefaltet auf

mindestens einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen mehr als 15 cm messen streichen: 4810.2290 andere