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Vernehmlassung 2020/19: Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten Anfang 2021 · 6 Seiten

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Verordnung über die Förderung der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien (Energieförderungsverordnung, EnFV)

Änderung vom …

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Energieförderungsverordnung vom 1. November 20171 wird wie folgt geändert:

Art. 14 Abs. 3

3Sämtliche Betreiber können jederzeit unter Einhaltung einer Meldefrist von einem Monat auf ein Quartalsende hin in die Direktvermarktung wechseln. Die Rückkehr zur Einspeisung zum Referenz-Marktpreis ist ausgeschlossen.

Art. 31 Abs. 2

2Von diesem Ausschluss ausgenommen sind erhebliche Erweiterungen von Photovoltaikanlagen, wenn sie nach dem 31. Dezember 2017 in Betrieb genommen wurden und die Voraussetzungen nach Artikel 28 Absatz 4 erfüllt sind.

Art. 47 Abs. 1 Bst. a

1Die Erweiterung einer Anlage ist erheblich, wenn durch bauliche Massnahmen:

a. die Ausbauwassermenge aus dem bereits genutzten Gewässer um mindestens 20 Prozent erhöht wird und die erweiterte Anlage über einen Speicher verfügt, mit dessen Inhalt während sechs Volllaststunden Elektrizität produziert werden kann;

II

Die Anhänge 1.1, 1.2 und 2.1 werden gemäss Beilage geändert.

1 SR 730.03

2020–......