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Vernehmlassung 2020/47: Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» und direkter Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die Klimapolitik) · 2 Seiten
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Bundesbeschluss über die Klimapolitik (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für ein gesundes Klima [Gletscher-Initiative]»)
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1,
nach Prüfung der am 27. November 20192 eingereichten Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)»,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …3,
beschliesst:
I
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 74a Klimapolitik
1Bund und Kantone setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Begrenzung der Risiken und Auswirkungen der Klimaveränderung ein.
2Der Verbrauch fossiler Brenn- und Treibstoffe ist so weit zu vermindern, als dies technisch möglich, wirtschaftlich tragbar und mit der Sicherheit des Landes und dem Schutz der Bevölkerung vereinbar ist.
3Die Wirkung der vom Menschen verursachten und in der Schweiz anfallenden Treibhausgasemissionen auf das Klima muss spätestens ab 2050 durch sichere Treibhausgassenken dauerhaft ausgeglichen werden.
4Die Klimapolitik ist auf eine Stärkung der Volkswirtschaft und auf Sozialverträglichkeit ausgerichtet, berücksichtigt die Situation der Berg- und Randgebiete und nutzt namentlich auch Instrumente der Innovations- und Technologieförderung.
Art. 197 Ziff. 124
1 SR 101
2 BBl 2019 8550
3 …
4 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt. 2020–......