Vernehmlassungsvorlage RPV

Vernehmlassung 2021/102: Teilrevisionen der Raumplanungsverordnung, der Energieeffizienzverordnung und der Niederspannungs-Installationsverordnung · 2 Seiten

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Raumplanungsverordnung Vernehmlassungsentwurf (RPV)

Änderung vom …

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 20001 wird wie folgt geändert:

Art. 32a Abs. 1bis

1bisAuf einem Flachdach oder einem geringfügig geneigten Dach in einer Arbeitszone gelten sie auch dann als genügend angepasst, wenn sie:

a. das Dach um höchstens einen Meter überragen; und

b. von der Dachkante so weit zurückversetzt sind, dass sie, von unten in einem Winkel von 45 Grad betrachtet, nicht sichtbar sind.

Einfügen vor dem Gliederungstitel des 4. Abschnitts

Art. 32c Standortgebundene Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen

1Solaranlagen mit Anschluss ans Stromnetz können ausserhalb der Bauzonen insbesondere dann standortgebunden (Art. 24 Bst. a RPG) sein, wenn sie:

a. in ästhetischer Hinsicht in Flächen wie Fassaden, Staumauern oder Lärmschutzwände integriert werden, die voraussichtlich längerfristig rechtmässig bestehen;

b. mobil auf einem Stausee im alpinen Raum schwimmend angebracht werden; oder

c. in Gebieten, die an Bauzonen angrenzen, in Strukturen integriert werden, die Vorteile für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung bewirken oder die entsprechenden Versuchs- und Forschungszwecken dienen.

2Bei veränderten Verhältnissen ist neu zu verfügen.

1 SR 700.1