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Vernehmlassung 2021/6: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2021 · 87 Seiten
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6. das Ergebnis der neutralen Qualitätseinstufung nach Artikel 3 Absatz 1 SV, sofern erhoben,
7. die TVD-Nummer der Gesuchstellerin, sofern die Schlachtung bei einem Gesuch um Kontingentsanteile nach Artikel 24b SV geltend gemacht werden soll;
f. bei der Verendung eines Tiers:
1. die TVD-Nummer der Tierhaltung,
2. die Identifikationsnummer des Tiers,
3. das Verendungsdatum,
4. das Datum der Meldung;
g. bei der Ausfuhr eines Tiers:
1. die TVD-Nummer der Tierhaltung,
2. die Identifikationsnummer des Tiers,
3. das Bestimmungsland,
4. das Ausfuhrdatum,
5. das Datum der Meldung.
h. bei der Änderung der Nutzungsart eines Muttertiers:
1. die TVD-Nummer der Tierhaltung,
2. die Identifikationsnummer des Muttertiers,
3. die Nutzungsart des Muttertiers; als Nutzungsarten gelten:
– Milchschaf bzw. -ziege
– anderes Schaf bzw. andere Ziege,
4. das Datum, ab dem die Nutzungsart gilt,
5. das Datum der Meldung.
5. Daten zu Hausgeflügel
Zu Hausgeflügel sind folgende Daten zu melden:
a. die TVD-Nummer der Tierhaltung;
b. die Nutzungsrichtung (Zuchttiere Legelinien, Zuchttiere Mastlinien, Lege-
hennen, Mastpoulets, Masttruten);
c. die Anzahl der eingestallten Tiere;
d. das Datum der Einstallung;
e. das Alter in Lebenswochen bei der Einstallung;
f. das Datum der Meldung.