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Vernehmlassung 2021/6: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2021 · 87 Seiten

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6. das Ergebnis der neutralen Qualitätseinstufung nach Artikel 3 Absatz 1 SV, sofern erhoben,

7. die TVD-Nummer der Gesuchstellerin, sofern die Schlachtung bei einem Gesuch um Kontingentsanteile nach Artikel 24b SV geltend gemacht werden soll;

f. bei der Verendung eines Tiers:

1. die TVD-Nummer der Tierhaltung,

2. die Identifikationsnummer des Tiers,

3. das Verendungsdatum,

4. das Datum der Meldung;

g. bei der Ausfuhr eines Tiers:

1. die TVD-Nummer der Tierhaltung,

2. die Identifikationsnummer des Tiers,

3. das Bestimmungsland,

4. das Ausfuhrdatum,

5. das Datum der Meldung.

h. bei der Änderung der Nutzungsart eines Muttertiers:

1. die TVD-Nummer der Tierhaltung,

2. die Identifikationsnummer des Muttertiers,

3. die Nutzungsart des Muttertiers; als Nutzungsarten gelten:

– Milchschaf bzw. -ziege

– anderes Schaf bzw. andere Ziege,

4. das Datum, ab dem die Nutzungsart gilt,

5. das Datum der Meldung.

5. Daten zu Hausgeflügel

Zu Hausgeflügel sind folgende Daten zu melden:

a. die TVD-Nummer der Tierhaltung;

b. die Nutzungsrichtung (Zuchttiere Legelinien, Zuchttiere Mastlinien, Lege-

hennen, Mastpoulets, Masttruten);

c. die Anzahl der eingestallten Tiere;

d. das Datum der Einstallung;

e. das Alter in Lebenswochen bei der Einstallung;

f. das Datum der Meldung.